P-Konto-Aktionswoche, Kontopfändungen

P-Konto-Aktionswoche: 350.000 Kontopfändungen monatlich in Deutschland

06.06.2026 - 08:11:10 | boerse-global.de

Verwaltungsgericht Osnabrück hebt Ladung zur Vermögensauskunft auf, da geforderter Betrag nicht durch Titel gedeckt war.

Gericht kippt Zwangsvollstreckung wegen überhöhter Forderung
P-Konto-Aktionswoche - Ein kleiner Stapel alter Rechtsdokumente und eine Präzisionswaage, die eine einzelne Münze gegen überquellende Münzen abwägt. 06.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat Ladungen zur Vermögensauskunft aufgehoben – weil der geforderte Betrag deutlich zu hoch war.

Konkret verlangte der Gerichtsvollzieher 92,19 Euro. Ein Titel lag aber nur über 21,69 Euro vor. Der fehlende Rechtstitel für den Mehrbetrag mache die gesamte Ladung angreifbar, so das Gericht (Az. 7 D 3/25).

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Eine erneute Ladung mit dem korrekten Betrag bleibt zwar möglich. Die außergerichtlichen Kosten muss dann aber der Vollstreckungsgläubiger tragen.

Kleinstbeträge und ihre Folgen

Dass selbst minimale Summen zu unverhältnismäßigen Verfahren führen können, zeigt ein Fall aus Zürich. Dort wurde eine Betreibung wegen einer Steuerschuld von fünf Rappen eingeleitet. Die Gesamtkosten: über 36 Franken. Das Steueramt sprach von einem Versehen.

Vollstreckung trotz kleiner Rente

Das Verwaltungsgericht Würzburg erklärte die Pfändung alter Bürgergeld-Rückforderungen in Höhe von rund 10.000 Euro für rechtmäßig – auch wenn der Schuldner nur eine kleine Rente und ergänzende Sozialhilfe bezieht (Az. W 3 E 25.1857).

Die Grundlage: bestandskräftige Bescheide und ein vollstreckbares Ausstandsverzeichnis. Die Verjährung wird durch regelmäßige Vollstreckungshandlungen gehemmt. Ein P-Konto schützt das Guthaben, Bargeld in der Wohnung bleibt aber pfändungsgefährdet.

Grenzen der Mitwirkungspflicht

Das Landessozialgericht Sachsen stellte klar: Bürgergeld darf nicht verweigert werden, weil Unterlagen der Lebensgefährtin fehlen (Az. L 8 AS 1422/19 B ER). Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Leistungsberechtigte zu Angaben über Dritte zwingt. Das Jobcenter muss seinen Auskunftsanspruch direkt gegenüber der dritten Person geltend machen.

Reform beim Elternunterhalt geplant

Die Bundesregierung will die Kommunen entlasten. Ein Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, die Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto abzusenken, ab der Kinder für Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen. Ein konkreter Stichtag oder die genaue Höhe der neuen Grenze stehen noch nicht fest.

Neue Regeln bei Energieschulden

Seit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes Ende Dezember 2025 werden Streitigkeiten über Energiesperren vor den Landgerichten verhandelt. Das bedeutet Anwaltszwang. Betroffene können einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen oder Prozesskostenhilfe nutzen.

Eine Sperre ist erst ab einem Rückstand von 100 Euro und nach vierwöchiger Androhung zulässig.

Aktionswoche zum P-Konto

Vom 15. bis 19. Juni 2026 findet eine bundesweite Aktionswoche zum Thema P-Konto statt. Hintergrund: Monatlich werden in Deutschland zwischen 300.000 und 350.000 Kontopfändungen verzeichnet. Die Caritas in Regensburg bietet am 17. Juni eine Informationsveranstaltung zu Freibeträgen und Existenzminimumsschutz an.

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Weitere Entwicklungen

Der Bundesfinanzhof stärkte den Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Az. V R 3/25). Eine Gelangensbestätigung ist nicht zwingend erforderlich, wenn der Unternehmer gutgläubig handelte.

Das Finanzgericht Düsseldorf entschied: Eine doppelte schenkungsteuerliche Erfassung ist korrigierbar, aber nicht automatisch nichtig (Az. 4 K 705/25 Erb).

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte: Das Sozialamt muss ungedeckte Heimkosten auch dann übernehmen, wenn beträchtliches Vermögen vorhanden ist – aber die Erbin darauf wegen Testamentsvollstreckung faktisch keinen Zugriff hat (Az. S 10 SO 1646/25 ER).

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