Ostseefischer dürfen 2027 weiter Hering mit Stellnetzen fangen
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 20:32 Uhr | dpa, AD HOC NEWSQuoten und Ausnahmen für 2027
- Die EU-Fischereiminister lehnten den Vorschlag der Kommission zur Einschränkung der kleinen Küstenfischerei ab.
- Für den Beifang gelten 437 Tonnen Hering sowie 31 und 211 Tonnen Dorsch in den beiden Ostseegebieten.
- Die Fangmenge für Hering in der mittleren Ostsee steigt um 71 Prozent auf rund 165.000 Tonnen.
EU-Minister sichern Ostseefischern Ausnahme für 2027
Deutsche Ostseefischer dürfen 2027 weiter mit kleinen Booten und Stellnetzen gezielt Hering fangen. Die zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Staaten lehnten in Luxemburg einen Vorschlag der EU-Kommission ab, der diese Ausnahme streichen wollte.
Beifangmengen bleiben bestehen
Hering in der westlichen Ostsee sowie Dorsch in der westlichen und östlichen Ostsee dürfen im kommenden Jahr im bisherigen Umfang als Beifang angelandet werden. Damit bleiben 437 Tonnen Hering aus der westlichen Ostsee, 31 Tonnen Dorsch aus der westlichen und 211 Tonnen Dorsch aus der östlichen Ostsee erlaubt.
Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU) hatte sich vor dem Treffen für die sogenannte kleine Küstenfischerei eingesetzt. Er hatte den Kommissionsvorschlag zum westlichen Hering als zu weitgehend bezeichnet.
Gezielter Heringsfang bleibt stark begrenzt
Abgesehen von der Ausnahme für kleine Boote darf Hering in der westlichen Ostsee bereits seit 2022 nicht mehr gezielt gefischt werden. Die Beifangregelung soll nach Angaben des Bundesministeriums ermöglichen, dass die Fischerei auf Plattfische wie Scholle ohne Einschränkungen fortgeführt wird.
Auch Freizeitangler dürfen 2027 weiter einen Besatzlachs pro Tag fischen. Beifang bezeichnet Fische, die unbeabsichtigt mitgefangen werden.
Mehr Fang bei mehreren Beständen
Für Hering in der mittleren Ostsee steigt die Fangmenge um 71 Prozent auf rund 165.000 Tonnen. Im Rigaischen Meerbusen erhöht sie sich um 11 Prozent auf rund 28.000 Tonnen.
Die Quote für Sprotte steigt um 44 Prozent auf rund 292.000 Tonnen, die für Scholle um 3 Prozent auf rund 11.300 Tonnen. Die EU-Staaten begründeten die Anpassungen mit der Entwicklung der jeweiligen Bestände.
Formeller Beschluss im November erwartet
Die EU-Kommission erarbeitet ihre Vorschläge jährlich auf Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung. Die Regeln sollen eine Überfischung verhindern; die Ostsee ist zugleich durch den Klimawandel und den Verlust biologischer Vielfalt belastet.
Nach der politischen Einigung wird die förmliche Annahme der Fangmengen im November erwartet. Anschließend wird die Gesamtmenge auf nationale Quoten verteilt.
Minister sprechen von Ausgleich
Der irische Fischereiminister Martin Heydon erklärte, die Einigung solle die Erholung der Fischbestände und den Schutz der Meeresökosysteme mit der langfristigen Lebensfähigkeit des Fischereisektors verbinden. Irland hat derzeit den rotierenden Ratsvorsitz inne.
Rainer sprach von einer Balance zwischen Schutz und Nutzung. Die Beschlüsse ermöglichten zugleich, dass wichtige Fischereien auch 2027 weitergeführt werden könnten.
Die Entscheidung hält für die deutsche kleine Küstenfischerei eine zentrale Ausnahme aufrecht: Boote mit passivem Fanggerät dürfen auch 2027 gezielt Hering fangen. Zugleich bleibt der Spielraum eng, weil der gezielte Heringsfang in der westlichen Ostsee für die übrige Fischerei bereits seit 2022 untersagt ist.
Die Beifangquoten schaffen vor allem Planungssicherheit für Fischereien auf Plattfische. Scholle kann weiter ohne zusätzliche Einschränkungen gefangen werden, obwohl dabei Dorsch unbeabsichtigt in den Netzen landen kann. Für die Freizeitfischerei bleibt außerdem die tägliche Entnahme eines Besatzlachses erlaubt.
Schutz und Nutzung im Konflikt
Die höheren Quoten für Hering in der mittleren Ostsee, Sprotte und Scholle zeigen, dass die EU-Staaten die Bestände regional unterschiedlich bewerten. Die Entscheidung folgt damit keinem generellen Kurs für mehr oder weniger Fang, sondern verteilt die Möglichkeiten nach Bestand und Meeresgebiet.
Für die Ostseefischer bleibt die wirtschaftliche Lage dennoch schwierig. Klimawandel, veränderte Ökosysteme und der Rückgang wichtiger Bestände begrenzen die Fangmöglichkeiten, während kleine Betriebe besonders auf Ausnahmen und verlässliche Regeln angewiesen sind. Die endgültige Annahme im November und die anschließende Aufteilung der EU-Mengen auf nationale Quoten sind die nächsten formalen Schritte.
Stern: „Fisch: Keine neuen Einschränkungen für Ostseefischer“ (26.10.2026)
Der Beitrag bestätigt die Beibehaltung der Ausnahme und hebt die unveränderten Beifangmöglichkeiten für Hering und Dorsch hervor. Einen zusätzlichen Schwerpunkt setzt er auf die konkrete Bedeutung der Entscheidung für die deutsche Küstenfischerei.
Stern: „Fischerei: Agrarminister Rainer will Ausnahme für Heringfischer sichern“ (26.10.2026)
Der Artikel ordnet die politische Auseinandersetzung vor der Einigung ein und beschreibt die Ausnahme für Boote unter zwölf Metern mit passivem Fanggerät. Damit liegt sein Schwerpunkt stärker auf dem deutschen Verhandlungsinteresse als auf den später beschlossenen Quotensteigerungen.
Beide Beiträge stimmen darin überein, dass die Ausnahme für kleine Küstenfischer bestehen bleibt. Unterschiedlich gewichten sie die Vorgeschichte beziehungsweise die Folgen der Einigung; offen bleibt die förmliche Annahme der Mengen im November.
