Ostseefischerei, Hering

Ostseefischer dürfen 2027 weiter gezielt Hering fangen

Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 18:45 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die EU-Fischereiminister verwerfen einen Vorschlag der Kommission und sichern der kleinen deutschen Küstenfischerei die gezielte Heringsfischerei mit passivem Gerät. Zugleich steigen die Fangmengen für mehrere andere Bestände deutlich.

Quoten und Ausnahmen für die Ostsee

  • Die EU-Fischereiminister beschlossen die Beibehaltung der Ausnahme für kleine deutsche Boote mit Stellnetzen.
  • Für westlichen Ostsee-Hering bleiben 437 Tonnen als Beifang erlaubt.
  • Die formelle Annahme der Fangmengen wird im November erwartet.
Ostseefischer dürfen weiter Hering als Beifang anlanden. (Archivbild) - Bild: Jens Büttner/dpa

EU-Minister sichern Ausnahme für deutsche Ostseefischer

Deutsche Ostseefischer dürfen auch 2027 mit kleinen Booten und Stellnetzen gezielt Heringe fangen. Die zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Staaten lehnten dafür einen Vorschlag der EU-Kommission ab.

Beifangmengen bleiben unverändert

Hering in der westlichen Ostsee sowie Dorsch in der westlichen und östlichen Ostsee dürfen weiterhin im bisherigen Umfang als Beifang angelandet werden. Für westlichen Ostsee-Hering gelten dabei 437 Tonnen, für Dorsch 31 Tonnen in der westlichen und 211 Tonnen in der östlichen Ostsee.

Rainer setzte sich für Küstenfischerei ein

Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU) hatte sich vor dem Treffen in Luxemburg für die sogenannte kleine Küstenfischerei eingesetzt. Die Ausnahme bleibt bestehen, obwohl Hering in der westlichen Ostsee seit 2022 grundsätzlich nicht mehr gezielt gefischt werden darf.

Fangmengen steigen bei mehreren Beständen

In der mittleren Ostsee steigt die Fangmenge für Hering um 71 Prozent auf rund 165.000 Tonnen. Für Hering im Rigaischen Meerbusen sind elf Prozent mehr und damit rund 28.000 Tonnen vorgesehen.

Die Quote für Sprotte steigt um 44 Prozent auf rund 292.000 Tonnen, die für Scholle um drei Prozent auf rund 11.300 Tonnen. Die EU-Staaten begründeten die Anpassungen mit dem Zustand der jeweiligen Bestände.

Formelle Annahme im November erwartet

Die EU-Kommission erarbeitet die jährlichen Fangvorschläge auf Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung. Die Vorgaben sollen eine Überfischung verhindern; zugleich leidet die Ostsee unter dem Klimawandel und dem Verlust biologischer Vielfalt.

Nach der politischen Einigung müssen die Fischereiministerinnen und Fischereiminister die Mengen noch förmlich annehmen. Dies wird im November erwartet, anschließend werden die Gesamtmengen auf nationale Quoten verteilt.

EU-Ratsvorsitz spricht von Ausgleich

Der irische Fischereiminister Martin Heydon erklärte, die Einigung solle die Erholung der Fischbestände und den Schutz der Meeresökosysteme mit der langfristigen Lebensfähigkeit des Fischereisektors verbinden. Irland hat derzeit den rotierenden Ratsvorsitz inne.

Die Entscheidung bestätigt für deutsche Kleinstbetriebe eine Ausnahme, die seit dem Verbot der gezielten Heringsfischerei in der westlichen Ostsee im Jahr 2022 eine begrenzte Tätigkeit ermöglicht. Gemeint sind Boote mit passivem Fanggerät wie Stellnetzen. Die Regelung betrifft damit nicht die Rückkehr zu einer allgemeinen Heringsfischerei, sondern eine eng gefasste Ausnahme für die kleine Küstenfischerei.

Der politische Konflikt folgt dem jährlichen Verfahren der EU: Die Kommission legt auf Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen Fangmöglichkeiten vor, die Fischereiminister der Mitgliedstaaten entscheiden darüber und teilen die Mengen anschließend national auf. Für die westliche Ostsee blieb die von der Kommission vorgeschlagene Verschärfung aus. Gleichzeitig steigen die zulässigen Mengen für mehrere andere Bestände, darunter Hering in der mittleren Ostsee, Sprotte und Scholle.

Ökologische Belastungen bleiben

Die höheren Quoten bedeuten nicht, dass sich die Ostsee insgesamt erholt hätte. Erwärmung, Sauerstoffmangel, Nährstoffeinträge und der Verlust biologischer Vielfalt setzen den Beständen weiter zu. Besonders westlicher Hering und Dorsch stehen für die strukturellen Probleme des Meeres: Frühere Überfischung wirkt fort, während Umweltbedingungen die Fortpflanzung und das Aufwachsen der Fische erschweren.

Für die betroffenen Fischer schafft die beibehaltene Ausnahme kurzfristig Planungssicherheit. Die endgültige Annahme der Fangmengen im November und die spätere Aufteilung auf nationale Quoten entscheiden darüber, wie die politische Einigung praktisch umgesetzt wird. Für Verbraucher und Küstenregionen bleibt der Beschluss ein Ausgleich zwischen Existenzsicherung kleiner Betriebe und dem langfristigen Schutz der Bestände.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Deutschlandfunk: „Fischereiverbote: Landwirtschaftsminister Rainer pocht auf weitere Ausnahmen für deutsche Ostsee-Fischer“ (26.10.2026)

Der Bericht stellte vor der Entscheidung Rainers Einsatz für die Ausnahme und die wissenschaftliche Grundlage der jährlichen Fangmengen heraus. Er ordnete zugleich ein, dass die Bestände stark bedroht seien und die Kommission die Ausnahme habe streichen wollen.

n-tv: „Fischern in der Ostsee könnte "einziger Strohhalm" genommen werden“ (24.10.2026)

Der Beitrag habe die drohende Streichung vor der Einigung als existenzielle Belastung für die Küstenfischerei beschrieben. Anders als der Deutschlandfunk habe er ausführlicher die gegensätzlichen Positionen von Fischereiwissenschaft und Naturschutz sowie die Klima- und Umweltfaktoren beleuchtet.

Beide Beiträge hätten die Ausgangslage bestätigt: Die Ausnahme stand zur Disposition, während die Ostsee-Bestände unter erheblichem Druck stehen. Die Einigung hält die Regelung nun aufrecht; offen bleibt, wie sich die Bestände und die nationale Quotenverteilung weiter entwickeln.

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