Open-Access-Entgelte: 32%-Marge für fairen Glasfaser-Wettbewerb
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 16:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesnetzagentur hat neue Orientierungspunkte für die Entgeltgestaltung beim Zugang zu Glasfasernetzen vorgelegt. Wie aus Berichten vom 22.09.2026 hervorgeht, zielt die Behörde mit diesem Vorstoß darauf ab, den Wettbewerb im digitalen Infrastrukturmarkt zu stärken und den sogenannten Open-Access-Zugang für Drittanbieter zu vereinheitlichen. Die veröffentlichten Eckpunkte stehen ab sofort zur Konsultation bereit.
Das Prinzip der Margen-basierten Vorleistungsentgelte
Im Zentrum der Überlegungen der Bundesnetzagentur steht ein Modell, bei dem sich das Vorleistungsentgelt über einen angemessenen Abschlag vom Endkundenpreis des ausbauenden Unternehmens definiert. Die Grundidee sieht vor, dass die verbleibende Marge es einem Wettbewerber ermöglichen muss, ein gleichwertiges Angebot auf dem Markt zu platzieren, das die eigenen Kosten deckt.
Durch diesen Mechanismus soll sichergestellt werden, dass Netzbetreiber, die in die Infrastruktur investieren, einerseits faire Erlöse erzielen, während gleichzeitig Drittanbieter nicht durch zu hohe Vorleistungspreise vom Markt ausgeschlossen werden. Die Behörde hat für die Erstellung dieser Orientierungspunkte aktuelle Endkundenpreise sowie bereits vereinbarte Vorleistungsentgelte ausgewertet und daraus entsprechende Margen berechnet.
Konkrete Orientierungswerte für die Preisgestaltung
Die Auswertung der Bundesnetzagentur lieferte zwei zentrale Anhaltspunkte für die künftige Entgeltpraxis. Als erster Orientierungspunkt wurde eine durchschnittliche Marge von 32 % ermittelt, die über alle Bandbreitenklassen hinweg zwischen Endkunden- und Vorleistungspreis liegen sollte.
Da die Datenanalyse jedoch ergab, dass die Marge mit steigenden Bandbreiten tendenziell abnimmt, wurde ein zweiter Orientierungspunkt formuliert. Dieser sieht eine Kombination aus einem Fixbetrag von 5 Euro und einem prozentualen Wert von 20 % vor.
Mit dieser differenzierten Herangehensweise will die Aufsichtsbehörde der Marktrealität Rechnung tragen und sicherstellen, dass auch bei Hochgeschwindigkeitsanschlüssen ein wirtschaftlicher Wettbewerb möglich bleibt.
Die Bundesnetzagentur hat Orientierungspunkte für Open-Access-Entgelte vorgelegt: 32 Prozent Marge über alle Bandbreitenklassen, alternativ 5 Euro plus 20 Prozent. Wer jetzt verhandelt, braucht eine belastbare Kalkulationsgrundlage — bevor die Frist am 16.11.2026 abläuft. Kostenlosen Leitfaden zur Entgeltkalkulation anfordern
Strategische Ziele und Markthemmnisse
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, unterstrich die Bedeutung der Maßnahme für den Infrastrukturwettbewerb. Er betonte, dass auch auf der Glasfaser Wettbewerb herrschen müsse.
Die nun vorgelegten Orientierungspunkte sollen dazu dienen, die oft langwierigen Verhandlungen zwischen den Marktteilnehmern über Netzzugänge zu erleichtern und die Einigung auf konkrete Entgelte signifikant zu beschleunigen. Letztlich soll dies die Wahlmöglichkeiten für Verbraucher erhöhen und gleichzeitig die Investitionsbereitschaft im Sektor erhalten.
Der Handlungsbedarf wird durch aktuelle Marktdaten untermauert. Einer zitierten Open-Access-Studie von Böcker Ziemen zufolge betreiben in Deutschland rund 300 Unternehmen Glasfasernetze. Die Marktstruktur ist dabei stark fragmentiert: Etwa zwei Drittel dieser Unternehmen versorgen weniger als 10.000 Haushalte.
Laut der Studie identifizieren die Marktteilnehmer erhebliche Barrieren für einen funktionierenden Netzzugang. So nannten 73 % der befragten Unternehmen das aktuelle Preisniveau als wichtigste Hürde für Open-Access-Kooperationen. Zudem sehen 70 % der Befragten das Angebot und die Nachfrage am Markt als zu stark fragmentiert an, was die Skalierung von Diensten über verschiedene Netze hinweg erschwert.
Rund 300 Unternehmen betreiben in Deutschland Glasfasernetze, zwei Drittel versorgen weniger als 10.000 Haushalte — und 73 Prozent nennen das Preisniveau als wichtigste Hürde für Open-Access-Kooperationen. Der kostenlose Leitfaden zeigt, wie Sie Ihre Stellungnahme zur Konsultation strukturieren und Ihre Position im fragmentierten Markt schärfen. Leitfaden zur Konsultationsstellungnahme sichern
Konsultationsfrist bis November
Die Marktteilnehmer haben nun die Gelegenheit, zu den Vorschlägen der Regulierungsbehörde Stellung zu nehmen. Die Bundesnetzagentur nimmt entsprechende Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation bis zum 16.11.2026 entgegen. Die Ergebnisse dieses Prozesses sollen dazu beitragen, einen verlässlichen Rahmen für den weiteren Glasfaserausbau und die darauf basierenden Dienste in Deutschland zu schaffen.
