Online-Handel: Widerrufsbutton wird ab 19. Juni 2026 Pflicht
18.06.2026 - 23:27:30 | boerse-global.de
Gleich mehrere Gesetzesvorhaben und Gerichtsurteile treiben den Verwaltungsaufwand in Personalabteilungen und Einkauf in die Höhe.
Arbeitszeit: Kommt jetzt die tägliche Zeiterfassung für alle?
Ein Referentenentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Zündstoff. Arbeitsministerin Bärbel Bas plant eine verschärfte Pflicht zur täglichen elektronischen Arbeitszeiterfassung – und zwar für alle Betriebe. Zwar sind für tarifgebundene Unternehmen begrenzte Lockerungen vorgesehen, doch Wirtschaftsverbände laufen Sturm.
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Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert die Rücknahme des Entwurfs. Auch Marie-Christine Ostermann von den Familienunternehmern kritisiert: Die versprochene Flexibilisierung dürfe nicht von einer Tarifbindung abhängen.
Dazu kommt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2025: Interne Stellenanzeigen müssen künftig zwingend das Arbeitszeitvolumen nennen. Sonst sind sie unwirksam. Die seit Anfang 2025 geltenden Änderungen im Nachweisgesetz verschärfen die Lage zusätzlich – bei Verstößen drohen Schadensersatzansprüche.
Nachhaltigkeitsreporting: Neue Hürden für große Unternehmen
Die CSRD-Richtlinien und die ESRS-Standards werden jetzt richtig relevant. Seit März 2026 gilt das EU-Omnibus-I-Paket mit angepassten Schwellenwerten. Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz müssen detailliert über Qualifizierungsmaßnahmen berichten.
Wie umfangreich das wird? Daten des Anbieters Semigator Enterprise zeigen: 2025 machten Pflichtschulungen bereits 27,2 Prozent aller Weiterbildungen aus – 84 Prozent davon im Bereich Arbeitssicherheit. Da externe Schulungen Einkaufsprozesse durchlaufen, steigen auch dort die Dokumentationspflichten.
Online-Handel: Widerrufsbutton wird Pflicht
Ab dem 19. Juni 2026 müssen B2C-Shops einen gut sichtbaren „Widerrufsbutton“ einbauen. Der zweistufige Prozess soll Verbrauchern den Rücktritt vom Kauf erleichtern. Justizministerin Stefanie Hubig spricht von einem Komfortgewinn. Branchenverbände warnen dagegen vor zusätzlicher Bürokratie und Missbrauchsrisiken.
Parallel dazu regelt das Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungsgesetz (DADG) seit Ende Mai die Aufsicht über den Data Act. Der Bundesdatenschutzbeauftragte übernimmt für nicht-öffentliche Stellen. Die Strafen sind happig: Bei Verstößen drohen Unternehmen mit über 250 Millionen Euro Jahresumsatz Bußgelder von bis zu 2 Prozent des weltweiten Umsatzes.
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Schweiz: Auch dort wird der Druck größer
Die Validato AG setzt Standards für Hintergrundüberprüfungen, die mit dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG) und dem Obligationenrecht konform sein müssen. Geschäftsführer haften persönlich – Bußen bis zu 250.000 Schweizer Franken sind möglich.
Und auch das „Know Your Employee“-Prinzip gewinnt an Bedeutung. Automatisierte Abgleiche mit Sanktionslisten und Risikodatenbanken sollen Compliance-Risiken minimieren. Kombiniert mit Cybersicherheitslösungen wie CypSec versuchen Unternehmen, die Screening-Prozesse effizienter und datenschutzkonform zu gestalten.
