Online-Handel: Widerruf-Button wird ab 19. Juni Pflicht
04.06.2026 - 17:44:30 | boerse-global.de
Die wohl einschneidendste Änderung tritt bereits im Juni in Kraft.
Digitale Rücktritts-Button wird Pflicht
Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle Online-Shops, die Verbraucherverträge abschließen, einen elektronischen Widerruf anbieten. Die Regelung basiert auf der EU-Richtlinie 2023/2673 und wurde in nationales Recht umgesetzt – in Deutschland etwa in § 356a BGB, in Österreich in § 13a FAGG.
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Betroffen sind sämtliche B2C-Geschäfte: von klassischen Online-Shops über Abo-Dienste bis hin zu digitalen Buchungen. Der Widerruf muss während der gesamten Widerrufsfrist leicht zugänglich und dauerhaft verfügbar sein. Ausnahmen gelten nur für Verträge, die telefonisch oder per E-Mail zustande kommen, sowie für Produkte mit gesetzlich ausgeschlossenem Widerrufsrecht – etwa maßgefertigte Korrekturbrillen.
Zwei-Klick-Verfahren vorgeschrieben
Händler müssen einen zweistufigen Prozess implementieren: Zuerst klickt der Kunde auf einen Button oder füllt ein Formular mit seinen Daten aus, dann bestätigt er den Widerruf mit einem zweiten Klick. Ein Login darf dabei nicht verlangt werden.
Nach erfolgreicher Eingabe ist der Händler verpflichtet, dem Kunden automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail zu schicken. Einige Softwareanbieter haben bereits reagiert: Shopware lieferte etwa im Frühjahr eine native Funktion für Version 6.7.9.0 aus. Nutzer älterer Versionen oder von Drittanbieter-Plattformen müssen jedoch auf externe Plugins oder Eigenentwicklungen zurückgreifen.
Hohe Strafen bei Verstößen
Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert empfindliche Geldbußen. Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1,25 Millionen Euro können Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden. Alternativ drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Die Regelung betrifft auch Marktplatzhändler. Auf Plattformen wie eBay ist eigentlich der Betreiber für die technische Infrastruktur zuständig. Doch Anfang Juni hatten einige Plattformen noch keine funktionierende Lösung bereitgestellt. In solchen Fällen haftet der einzelne Händler – er muss zumindest seine Widerrufsbelehrung aktualisieren und klare Anweisungen geben, um Abmahnungen zu vermeiden.
Zoll und digitale Produktpässe ab Juli
Am 1. Juli 2026 fällt die bisherige 150-Euro-Zollfreigrenze für Pakete aus Nicht-EU-Ländern weg. Die EU will damit den Binnenmarkt stärken und Billigimporte aus Fernost eindämmen. Statt der Freigrenze wird für Sendungen unter 150 Euro eine Pauschalgebühr von drei Euro pro Warenkategorie fällig – zusätzlich zur regulären Einfuhrumsatzsteuer.
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Weitere Kosten zeichnen sich ab: Ab dem 1. November 2026 plant die EU-Kommission eine zusätzliche Gebühr. Bis 2028 sollen sämtliche Sendungen ab dem ersten Euro zollpflichtig werden.
Parallel dazu verschärft die EU die Importkontrollen mit dem Digitalen Produktpass (DPP). Ein zentrales Register geht am 19. Juli 2026 in Betrieb. Der Start folgt auf die Veröffentlichung des Open Footprint Standard 1.0 Anfang Juni. Künftig können Zollbehörden Waren wie Textilien, Elektronik oder Möbel beschlagnahmen, wenn ihnen eine gültige Registrierung fehlt. Für bestimmte Rohstoffe wie Lithium und Kobalt gilt zwar eine Übergangsfrist bis zum 18. Februar 2027 – die meisten Konsumgüterimporteure müssen jedoch bereits diesen Sommer mit der Durchsetzung rechnen.
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