Google, Deutschland

BGH urteilt zum «Recht auf Vergessenwerden» im Netz

23.05.2023 - 04:51:36 | dpa.de

Online findet man immer wieder alte Geschichten - ganz gleich, ob sie stimmen. Für Betroffene kann das unangenehm werden. Nun hat der BGH entschieden, wann Suchmaschinen-Betreiber die Treffer löschen müssen.

Wann haben Google-Nutzer ein Recht auf Vergessenwerden? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof beschäftigt. - Foto: Uli Deck/dpa
Wann haben Google-Nutzer ein Recht auf Vergessenwerden? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof beschäftigt. - Foto: Uli Deck/dpa

Suchmaschinen wie Google müssen fragwürdige Artikel über Menschen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur dann aus ihren Trefferlisten löschen, wenn die Betroffenen offensichtlich falsche Angaben hinreichend nachweisen können. Die Betreiber sind nicht verpflichtet, diesbezüglich selbst zu ermitteln und auf die Betroffenen zuzugehen. Das entschied der sechste Zivilsenat am BGH am Dienstag. Die Karlsruher Richter orientierten sich dabei an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Im konkreten Fall ging es um ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche. Die Kläger wollten, dass mehrere kritische Artikel über ihr Anlagemodell nicht mehr als Treffer auftauchen, wenn man bei Google nach ihren Namen sucht. Der BGH gab ihnen allerdings nur in dem Punkt Recht, dass keine Fotos mit ihnen ohne jeglichen Kontext in den Trefferlisten angezeigt werden dürfen - sogenannte Vorschaubilder.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Trading-Empfehlungen – dreimal die Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für immer kostenlos
wirtschaft | 63717805 |