Online-Bewertungen, Strafbefehl

Online-Bewertungen: Strafbefehl für unwahre Google-Rezensionen

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 19:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Falsche Online-Rezensionen einer Nicht-Kundin ziehen in St. Gallen eine bedingte Geldstrafe nach sich. Das Gericht wertet die Aktion als Verleumdung und unlauteren Wettbewerb.

Strafbefehl in St. Gallen: Falsche Google-Bewertungen führen zu Geldstrafe
Ein Smartphone zeigt eine Online-Bewertungsmaske vor dem unscharfen Hintergrund einer Bäckerei. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In St. Gallen hat eine 28-jährige Frau die juristischen Folgen unzulässiger Online-Kritik zu spüren bekommen. Wegen mehrfacher Verleumdung, der Verletzung des Privatbereichs sowie eines Verstoßes gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde gegen sie ein Strafbefehl erlassen. Hintergrund der Verurteilung sind unwahre Rezensionen über eine örtliche Bäckerei auf der Plattform Google.

Unwahre Tatsachenbehauptungen ohne Konsumation

Der Fall geht auf Ereignisse im Februar 2026 zurück. Die im Kanton Thurgau wohnhafte Frau hatte eine Bäckerei in St. Gallen insgesamt dreimal mit lediglich einem Stern bewertet. Ermittlungen ergaben jedoch, dass die Verurteilte in dem betroffenen Betrieb keinerlei Waren konsumiert hatte. Die Bewertungen entbehrten somit einer tatsächlichen Grundlage und wurden von den Justizbehörden als gezielte Schädigung des Geschäftsrufs eingestuft.

Neben den schriftlichen Bewertungen auf dem Online-Portal kam es zu einem weiteren Übergriff auf die Persönlichkeitsrechte der Angestellten. Die Frau habe Mitarbeiter der Bäckerei fotografiert, was im Strafbefehl als Verletzung des Privatbereichs gewertet wurde. Durch die Kombination aus falschen Behauptungen und der Dokumentation des Personals sah das Gericht den Tatbestand der mehrfachen Verleumdung als erfüllt an.

Finanzielle Sanktionen und rechtliche Einordnung

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Die strafrechtlichen Konsequenzen für die 28-Jährige fallen deutlich aus. Die Justizbehörden verhängten eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen in Höhe von jeweils 80 Franken. Diese Strafe ist an eine Probezeit von drei Jahren geknüpft. Unmittelbar fällig werden hingegen die Verfahrenskosten, die sich auf 800 Franken belaufen. Der Strafbefehl gegen die Frau ist nach vorliegenden Informationen bereits rechtskräftig.

Juristisch ist der Fall insbesondere aufgrund der Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb von Bedeutung. Dieses Gesetz untersagt unter anderem irreführende oder unnötig verletzende Äußerungen, die den Wettbewerb beeinflussen können. Da die Verurteilte als Nicht-Kundin negative Bewertungen verbreitete, werteten die Behörden dies als unlautere Handlung gegenüber dem Bäckereibetrieb.

Relevanz für den geschäftlichen Alltag

Der Vorfall unterstreicht die zunehmende Bereitschaft von Unternehmen und Justiz, gegen rufschädigende Inhalte im Internet vorzugehen. Während sachliche Kritik an Produkten oder Dienstleistungen zulässig bleibt, ziehen bewusste Falschaussagen oder Schmähkritik ohne faktische Basis zunehmend straf- und zivilrechtliche Verfahren nach sich.

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Experten werten das Urteil aus St. Gallen als deutliches Signal gegen die Anonymität und vermeintliche Straffreiheit im digitalen Raum. Für Gewerbetreibende zeigt der Fall, dass der Rechtsweg bei nachweislich gefälschten Rezensionen ein wirksames Mittel zum Schutz des eigenen Betriebs darstellt. Die Verurteilung verdeutlicht zudem, dass auch die unbefugte Aufnahme von Bildmaterial am Arbeitsplatz konsequent sanktioniert wird.

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