Omnibus-I-Richtlinie: EU entlastet kleine Zulieferer bei Nachhaltigkeitsberichten
Veröffentlicht am: 26.08.2026 um 20:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Kommission hat mit der Einführung der sogenannten Omnibus-I-Richtlinie weitreichende Beschränkungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb von Lieferketten festgelegt. Im Zentrum der neuen Regelungen steht ein „Value-Chain-Cap“, der die administrative Belastung für kleinere Zulieferbetriebe spürbar reduzieren soll.
Gemäß den jüngst konkretisierten Bestimmungen dürfen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, von ihren Lieferanten mit weniger als 1.000 Mitarbeitern keine Nachhaltigkeitsinformationen mehr einfordern, die über einen definierten freiwilligen Standard hinausgehen.
Zusätzliche individuelle Anfragen an diese kleineren Partner sind fortan nicht mehr zulässig. Für größere Lieferanten mit 1.000 oder mehr Beschäftigten findet diese Deckelung hingegen keine Anwendung.
Standardisierung und Prüfphasen
Die Grundlage für diese Regelung bildet der freiwillige Standard für Lieferkettendaten, den die EU-Kommission am 3. Juli 2026 angenommen hat. Derzeit befindet sich das Regelwerk in einer zweimonatigen Prüfphase, die bei Bedarf um weitere zwei Monate verlängert werden kann.
Trotz der Einführung des Omnibus-I-Caps bleibt die Durchführung der Doppelten-Wesentlichkeitsprüfung (Double Materiality Assessment) für berichtspflichtige Unternehmen in ihrer bisherigen Form bestehen.
Entlastung durch geänderte Schwellenwerte
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Die Richtlinie ist Teil einer umfassenderen Neuausrichtung der europäischen Nachhaltigkeitsregeln. Bereits Ende 2025 hatte sich der EU-Rat darauf verständigt, den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen signifikant einzuschränken.
Die CSRD gilt seither für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro. Noch höhere Hürden wurden für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eingezogen: Diese betrifft künftig nur Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro.
Durch das Omnibus-1-Paket erwartet die EU-Kommission unionsweit eine Ersparnis bei den Verwaltungskosten von mindestens 5,7 Milliarden Euro. In Dänemark, wo die CSRD im Jahr 2024 bereits für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sowie für Institute im Finanz- und Versicherungssektor galt, wurde die Einigung politisch begrüßt. Die dänische Ministerin Marie Bjerre bezeichnete die Beschlüsse als eine Wende in der europäischen Politik.
Kosten und Umsetzung im Fokus
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Der Fokus auf Vereinfachung erfolgt vor dem Hintergrund erheblicher finanzieller Aufwendungen für die betroffenen Betriebe. In Dänemark schätzte die zuständige Wirtschaftsbehörde die Kosten für die Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf 10 Milliarden DKK, während die jährlichen Berichtskosten auf 7 Milliarden DKK beziffert wurden.
Während das dänische Parlament die CSRD-Berichterstattung für zahlreiche Unternehmen verzögert hat, wird in der Fachwelt diskutiert, inwieweit die neuen Entlastungen eine drohende Regel-Müdigkeit verhindern können.
Bereits im Frühjahr 2025 hatte ein früherer EU-Omnibus Teile der Sorgfaltspflichten verschoben. Das aktuelle Paket bietet laut Experten die Chance, den Ansatz für die interne Wertschöpfung zu überdenken – ein Gedanke, der in Dänemark bereits in Gesetzen aus dem Jahr 2008 mit Fokus auf internes Lernen angelegt war.
Der nun eingeführte Cap soll sicherstellen, dass die Berichterstattung nicht zu einem rein bürokratischen Hindernis in der Zusammenarbeit zwischen Großunternehmen und dem Mittelstand wird.
