OLG Bamberg: Amazon muss Empfehlungskriterien offenlegen
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 19:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In einem Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale Bayern hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg weitreichende Transparenzpflichten für den Online-Marktplatz Amazon formuliert. Wie aus Berichten von Mitte September hervorgeht, betrifft das Urteil vom 29.07.2026 (Az. 3 UKl 13/25 e) insbesondere die Offenlegung von Empfehlungskriterien sowie die Vereinfachung von Meldewegen für rechtswidrige Inhalte auf der Plattform.
Offenlegung der Gewichtung von Produktempfehlungen
Das Gericht verpflichtete Amazon dazu, die Gewichtung der Kriterien offenzulegen, die bei automatisierten Produktempfehlungen zum Einsatz kommen. Die klagende Verbraucherzentrale Bayern hatte gefordert, dass für Kunden deutlicher erkennbar sein müsse, nach welchen Maßstäben das System bestimmte Produkte bevorzugt auswählt und anzeigt. Durch das Urteil soll sichergestellt werden, dass die Mechanismen hinter den Vorschlägen für die Nutzerschaft transparenter werden.
Kritik am Meldeverfahren und dem Login-Zwang
Ein wesentlicher Teil der gerichtlichen Auseinandersetzung befasste sich mit den Prozessen zur Meldung illegaler Inhalte. Das OLG Bamberg bewertete den bisherigen Meldebutton mit der Beschriftung „Ein Problem mit diesem Produkt melden" als missverständlich.
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Darüber hinaus erklärte der Senat den für die Meldung von Rechtsverstößen erforderlichen Login-Zwang für unzulässig. Damit folgt das Gericht der Auffassung, dass Barrieren für die Anzeige potenziell rechtswidrige Inhalte abgebaut werden müssen.
Zudem muss Amazon die Informationen zur Inhaltsmoderation, die im Rahmen des Digital Services Act (DSA) erforderlich sind, innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) leichter zugänglich machen. In der Vergangenheit seien diese Informationen laut Gerichtsentscheidung kaum auffindbar gewesen.
Teilweise Abweisung der Klageforderungen
Nicht in allen Punkten folgte das OLG Bamberg der Argumentation der Verbraucherschützer. Abgewiesen wurden die Forderungen nach einer generellen Einstellungsoption, die vollständig ohne Login nutzbar ist. Ebenfalls keinen Erfolg hatte die Klägerin mit dem Begehren, eine noch sichtbarere Zusammenfassung der AGB auf der Plattform zu erzwingen. Diese Punkte der Klage wurden im Urteil vom 29.07.2026 abschlägig beschieden.
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Rechtliche Einordnung und weiteres Vorgehen
Das Urteil des Oberlandesgerichts ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Berichten vom 17.09.2026 zufolge beabsichtigt Amazon, die schriftliche Urteilsbegründung eingehend zu prüfen. Das Unternehmen kündigte an, rechtliche Schritte einzuleiten beziehungsweise entsprechende Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
Der Fall unterstreicht die zunehmende Bedeutung der Transparenzvorgaben für große Online-Plattformen, die durch europäische Regularien wie den Digital Services Act verschärft wurden. Die Entscheidung in Bamberg markiert dabei einen wichtigen Punkt in der gerichtlichen Klärung, wie diese Informationspflichten in der Praxis umzusetzen sind.
