okELSTER ab Juli: Steuererklärung per Mausklick für 11,5 Mio.
30.05.2026 - 16:09:27 | boerse-global.deAb dem 1. Juli treiben die Finanzbehörden die Digitalisierung voran. Mit dem neuen Service okELSTER sollen Millionen Steuerzahler ihre Erklärungen künftig per Mausklick erledigen können. Doch der Automatismus hat Tücken.
Automatische Steuererklärung per Klick
Der Startschuss für okELSTER fällt am 1. Juli 2026. Das System erstellt auf Basis vorhandener Daten – etwa Renteninformationen und Lohnsteuerbescheinigungen – einen Entwurf für die Steuererklärung des Jahres 2025. Rund 11,5 Millionen Steuerzahler können den Dienst zunächst nutzen. Voraussetzung: Sie sind ledig, kinderlos und entweder Angestellter oder Rentner.
Anzeige: Ab 1. Juli 2026 startet okELSTER – doch der Automatismus hat Tücken. Wer als Selbstständiger Spenden, Handwerkerleistungen oder berufliche Ausgaben über 1.230 Euro geltend machen will, muss sie selbst ergänzen. Unser Leitfaden zeigt, welche Posten Sie nicht vergessen dürfen und wie Sie Umsatzsteuerfallen beim Verkauf von Betriebsvermögen umgehen. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Die Bedienung ist denkbar einfach: Der Nutzer prüft den Vorschlag, ein Klick genügt zur Abgabe. Allerdings fehlen bestimmte Angaben automatisch – darunter Spenden, Handwerkerleistungen oder berufliche Ausgaben über 1.230 Euro. Wer solche Posten geltend machen will, muss sie selbst ergänzen. Nach der Abgabe wird der Steuerbescheid nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist rechtskräftig.
Umsatzsteuer beim Verkauf von Betriebsvermögen
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem August 2023 wirkt sich nun aus. Ab dem 1. Juli 2026 fällt die Pauschalversteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beim Verkauf von Maschinen oder Betriebsausstattung weg. Bisher durften Verkäufer 7,8 Prozent Mehrwertsteuer einbehalten. Künftig müssen die vollen 19 Prozent an das Finanzamt abgeführt werden.
Steuerberater raten daher: Wer Geräte oder Anlagen verkaufen will, sollte dies möglichst noch vor dem Stichtag tun. Auch bei Umstrukturierungen von Vereinen oder Unternehmen lauern Fallstricke. Stellt ein eingetragener Verein etwa Sportanlagen oder Tribünen kostenlos einer ausgegliederten Gesellschaft zur Verfügung, droht die Rückforderung der Vorsteuer – und das bis zu zehn Jahre rückwirkend.
Rentenversicherung: Kontrollen verschärft
Der Bundesrechnungshof hat die Deutsche Rentenversicherung scharf kritisiert. Tausende Selbstständige – darunter Lehrer, Gesundheitsberufe und Handwerker – zahlen offenbar pflichtwidrig keine Beiträge. Bei jedem dritten geprüften Fall fehlte die Anmeldung oder erfolgte verspätet. Pro nicht gemeldeter Person entgehen der Kasse schätzungsweise 5.000 Euro jährlich.
Das Problem ist seit über zwanzig Jahren bekannt. Die Rentenversicherung verweist auf fehlende Meldungen anderer Behörden und verweist auf mögliche gesetzliche Neuregelungen. Im Raum steht eine Versicherungspflicht für alle künftig neu gegründeten Selbstständigkeiten.
Minijob-Grenze bleibt stabil
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 unverändert bei 551,10 Euro. Wer sie überschreitet, rutscht automatisch in die volle Sozialversicherungspflicht. Eine wichtige Neuerung gibt es ab dem 1. Juli: Minijobber erhalten dann einmalig die Möglichkeit, ihre Befreiung von der Rentenversicherung rückgängig zu machen. Dafür ist ein schriftlicher oder elektronischer Antrag beim Arbeitgeber nötig. Der Eigenbeitrag liegt bei 3,6 Prozent für gewerbliche Arbeitnehmer und bei 13,6 Prozent für Beschäftigte in Privathaushalten.
E-Rechnung kommt 2027 – Vorbereitung jetzt starten
Die verpflichtende E-Rechnung rückt näher. Ab 2027 müssen Unternehmen Rechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten können. Steuerberater empfehlen, die eigenen Buchhaltungssysteme frühzeitig auf Kompatibilität zu prüfen. Wer jetzt die Weichen stellt, vermeidet später böse Überraschungen.
Anzeige: Die Rentenversicherung verschärft Kontrollen: Jeder dritte geprüfte Selbstständige zahlt pflichtwidrig keine Beiträge – pro nicht gemeldeter Person entgehen der Kasse 5.000 Euro jährlich. Unser Leitfaden erklärt, wie Sie die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige richtig einschätzen und welche Neuregelungen ab {DYNAMICYEAR} drohen. Renten-Check jetzt sichern
Auch bei der Anschaffung von Betriebsmitteln gibt es Klarheit: Kleingewerbetreibende dürfen Fahrzeuge von Händlern kaufen, die nur an Gewerbetreibende verkaufen. Wird das Auto nie geschäftlich genutzt, gilt es als Privatentnahme zum vollen Kaufpreis. Allerdings warnen Experten vor falschen Berufsbezeichnungen auf Rechnungen – das kann sowohl zivilrechtliche als auch steuerliche Risiken bergen.
Photovoltaik: Freigrenzen beachten
Seit dem 1. Januar 2025 gelten Photovoltaikanlagen als Gewerbebetrieb. Anlagen bis 30 kWp profitieren von Steuerbefreiungen. Wer einen Hof oder Betrieb überträgt, muss die Grenze von 100 kWp pro Empfänger einhalten, um die Vergünstigungen nicht zu verlieren.
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