okELSTER ab Juli: Automatische Steuererklärung für 11,5 Millionen
31.05.2026 - 23:41:05 | boerse-global.deAb Juni gelten in Deutschland überarbeitete Steuervorschriften für Dienstreisen. Das bringt Klarheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Die Steuerlandschaft für berufliche Reisekosten verändert sich. Ab dem 31. Mai 2026 sind neue standardisierte Formulare für die Reisekostenabrechnung verfügbar. Der WEKA Shop bietet spezielle Durchschreibesätze im DIN-A4-Format für 43 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an – gedacht für die manuelle Erfassung von Reisedaten.
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Öffentliche Einrichtungen passen ihre Vorgaben an. Die Universität Bielefeld aktualisiert derzeit ihre Richtlinien zur Reisekostenabrechnung. Während die Hauptreiseleitlinien aus dem August 2024 stammen und Formulare zuletzt im Dezember 2024 überarbeitet wurden, befindet sich der Abschnitt zu Umzugskosten im Mai 2026 in der Neufassung.
Verpflegungspauschalen und Büro-Vorteile
Die ab Juni 2026 geltenden Steuerrichtlinien bringen Präzision. Kaffee und Tee am Arbeitsplatz bleiben steuerfreie Aufmerksamkeiten – das bestätigen aktuelle Haufe-Rechtsleitfäden. Anders sieht es bei spezialisierten Dienstleistungen aus: Stellt ein Kaffeeröster seine Produkte zur Verfügung, gilt das als geldwerter Vorteil. Dieser kann jedoch unter bestimmten Rabattregelungen des Einkommensteuergesetzes steuerfrei bleiben.
Für mobile Berufe wie Schornsteinfeger gibt es Klarheit: Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden steht ein Verpflegungszuschuss von 14 Euro zu. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten entweder einen festen Arbeitsplatz im Unternehmen haben oder ihre Dienstreise von der Wohnung aus starten und dort beenden. Reisekosten sind in diesen Fällen vollständig als Werbungskosten absetzbar.
Flexibilität bei doppelter Haushaltsführung
Die Neuregelung betrifft auch Arbeitnehmer mit zwei Wohnungen aus beruflichen Gründen. Steuerzahler haben einmal pro Kalenderjahr ein Wahlrecht: Sie können entweder die tatsächlichen Mehrkosten für den Zweithaushalt geltend machen – inklusive Unterkunft und Verpflegung – oder die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Hauptwohnsitz und erster Arbeitsstätte ansetzen.
Wichtig: Wer die Entfernungspauschale wählt, kann keine zusätzlichen Verpflegungs- oder Übernachtungskosten absetzen. Umzugskosten für die Einrichtung oder den Wechsel eines Zweithaushalts am Arbeitsort gelten dagegen als Werbungskosten – selbst dann, wenn der Zweitwohnsitz innerhalb desselben Beschäftigungsgebiets verlegt wird.
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Digitalisierung und Bürokratiekosten
Ein Meilenstein steht bevor: Am 1. Juli 2026 startet okELSTER. Die „Ein-Klick-Lösung" richtet sich an rund 11,5 Millionen Steuerzahler – speziell an ledige Arbeitnehmer und Rentner ohne Kinder oder komplexe Zusatzeinkünfte. Das System befüllt automatisch bekannte Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen und Versicherungsbeiträge. Allerdings: Berufliche Ausgaben über der Standardpauschale hinaus kann okELSTER nicht verarbeiten. Viele Geschäftsreisende werden für ihre Steuererklärung 2025 weiterhin auf traditionelle Methoden angewiesen sein.
Der administrative Aufwand hat seinen Preis. Aktuelle Berechnungen des ifo Instituts vom Mai 2026 zeigen: Bürokratie kostet die deutsche Wirtschaft rund 146 Milliarden Euro pro Jahr – das entspricht etwa vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Der Umfang der Bundesgesetze ist von 25.000 Seiten im Jahr 2010 auf 40.000 Seiten angewachsen. Eine erhebliche Belastung für Unternehmen und ihre Buchhaltungsabteilungen.
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