Offene Ladenkassen: Elektronische Kasse ab 100.000 Euro Umsatz geplant
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 08:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deIm Bundestag hat die erste Lesung zu einem Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium begonnen, der weitreichende Änderungen bei der Belegausgabepflicht vorsieht. Die bisherige Pflicht zur Ausgabe von Papierbons soll zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden.
Stattdessen soll der Kassenbeleg standardmäßig elektronisch bereitgestellt werden, etwa über einen QR-Code, einen Download-Link, per E-Mail, über ein Kundenkonto oder mittels Nahfeldkommunikation (NFC). Für Kundinnen und Kunden bleibt der Anspruch auf eine Quittung bestehen, und ein Papierbon muss auf ausdrückliche Nachfrage weiterhin ausgegeben werden.
Elektronische Kassen für umsatzstarke Betriebe
Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums sieht zudem vor, die Nutzung offener Ladenkassen spürbar einzuschränken. Gewerbebetriebe mit einer offenen Ladenkasse und einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro sollen ab dem 1. Januar 2028 zur Anschaffung einer elektronischen Kasse verpflichtet werden.
Nach Berechnungen des Ministeriums würden dadurch zu den bereits vorhandenen rund 2,2 Millionen Registrierkassen etwa 114.800 neue Geräte hinzukommen.
Von dieser Kassenpflicht sollen Betriebe ausgenommen bleiben, deren Barumsatz unter 12.000 Euro liegt. Nach Angaben der Industrie- und Handelskammer Köln zählen zum Barumsatz neben Scheinen und Münzen auch Gutscheine sowie Aufladekarten, während Zahlungen mit Debit- oder Kreditkarten nicht darunter fallen.
Das Ministerium begründet den Vorstoß mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung: In Deutschland existieren demnach noch rund 115.000 offene Ladenkassen, deren Bargeldumsätze als besonders anfällig für Missbrauch gelten.
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Schärfere Kontrollen und Strafen bei Manipulationen
Zusätzlich plant das von Lars Klingbeil geführte Finanzministerium eine Ausweitung der Kontrollbefugnisse. Die Kassen-Nachschau soll künftig auch durch jenes Finanzamt vorgenommen werden dürfen, in dessen Bezirk ein Steuerpflichtiger vorübergehend tätig ist, was insbesondere Händler auf Messen, Weihnachtsmärkten oder Kirmesveranstaltungen betrifft.
Zudem soll der Strafrahmen verschärft werden: Wer Manipulationsprogramme für elektronische Kassen gewerbsmäßig in den Verkehr bringt oder einsetzt, muss künftig mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.
Debatte um Kosten und Belastungen für den Mittelstand
In der Kostenbewertung gehen die Einschätzungen zwischen Politik und Wirtschaft auseinander. Das Bundesfinanzministerium beziffert die Ausgaben für das Papier der Pflichtbons auf 65,65 Euro pro Kasse und Jahr. Für eine stationäre Registrierkasse samt zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) geht die Bundesregierung von einmaligen Kosten in Höhe von 575 Euro sowie jährlichen Wartungskosten von 200 Euro aus.
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Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hält diese schätzung für zu niedrig. Der Verband verweist auf das erste Kassengesetz ab 2020, bei dem die Anschaffung eines Neugeräts nach gemeinsamen Erhebungen mit dem Handelsverband Deutschland knapp 3.500 Euro gekostet habe, während zuvor lediglich 1.968 Euro prognostiziert worden seien.
Auch regionale Wirtschaftsvertreter äußern Vorbehalte. Die IHK Schwaben unterstützt zwar das Ziel, Steuerhinterziehung einzudämmen, sieht beim Entwurf jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf und warnt vor zusätzlichen Kosten sowie mehr Bürokratie für kleine und mittlere Betriebe.
Dr. Christiane Huber, Vorsitzende des dortigen Handelsausschusses, fordert praxistaugliche Umsatzgrenzen, Ausnahmen für bestimmte Betriebsformen, ausreichend lange Übergangsfristen sowie die Weiternutzung funktionstüchtiger Systeme und verweist auf die aktuelle Konsumzurückhaltung.
Martin Neumeister aus dem IHK-Ausschuss für Tourismus und Gastronomie betont zudem die begrenzten personellen und finanziellen Mittel kleinerer Betriebe.
Das Gesetzesvorhaben ist noch nicht verabschiedet. Das Bundesfinanzministerium hebt hervor, dass sich der Entwurf mit den darin vorgesehenen Ausnahmeregelungen im laufenden parlamentarischen Verfahren befindet.
