Österreichs Finanzministerium veröffentlicht neue Zollkurse für Mai
01.05.2026 - 22:13:25 | boerse-global.deDie offiziellen Umrechnungskurse für den internationalen Handel stehen fest – und betreffen Importeure und Exporteure gleichermaßen.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die monatlich aktualisierten Zollwert- und Kassenkurse veröffentlicht. Die neuen Sätze gelten ab heute, dem 1. Mai 2026, und sind verbindliche Grundlage für die Berechnung von Einfuhrabgaben, Umsatzsteuer und weiteren fiskalischen Bewertungen. Die regelmäßige Bekanntgabe unter Finanzminister Markus Marterbauer schafft Rechtssicherheit für Importeure, Exporteure und Logistikdienstleister im österreichischen und europäischen Zollraum.
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Wichtige Wechselkurse für den Außenhandel
Für den Monat Mai hat das Ministerium spezifische Umrechnungskurse für zahlreiche globale Währungen festgelegt. Der neue Zollwertkurs für den US-Dollar liegt bei 1,0638, während das Britische Pfund mit 0,8540 bewertet wird. Auch andere bedeutende Handelswährungen wurden angepasst: Der Schweizer Franken steht bei 0,9693, der Japanische Yen bei 164,54.
Aus den asiatischen Märkten notiert der Renminbi Yuan aus China mit 7,7006. Für die Commonwealth-Partner liegt der Australische Dollar bei 1,6556, der Kanadische Dollar bei 1,4691. Diese Zahlen sind für Unternehmen mit hohem Importvolumen entscheidend – selbst minimale Abweichungen des offiziellen Monatskurses können die endgültige Berechnung des Zollwerts und der Einfuhrumsatzsteuer erheblich beeinflussen.
Das Ministerium bestätigte zudem die fortgesetzte Aussetzung des Euro-Referenzkurses für den Russischen Rubel. Entsprechend der Politik der Europäischen Zentralbank bleibt die offizielle Veröffentlichung von Rubel-Wechselkursen seit März 2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Für Währungen ohne spezifischen Zollwertkurs verweist das Ministerium auf den geltenden Kassenwert als Ersatzmetrik.
Rechtsgrundlage und regulatorischer Rahmen
Die Veröffentlichung dieser Kurse ist keine bloße Verwaltungsleistung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die primäre Rechtsgrundlage ist § 50 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG). Diese Bestimmung verpflichtet den Finanzminister, regelmäßig die Wechselkurse für die Ermittlung des Zollwerts eingeführter Waren bekanntzugeben.
Darüber hinaus gelten diese Kurse auch im allgemeinen Steuerrecht. Laut BMF-Angabe sind sie für Berechnungen nach § 5 Absatz 5 und § 20 Absatz 6 des Umsatzsteuergesetzes 1994 anzuwenden. Dies stellt sicher, dass die Einfuhrumsatzsteuer auf konsistenter Basis mit dem Zollwert erhoben wird.
Der Regelungsbereich umfasst auch spezialisierte Finanzsektoren. Das Ministerium betonte, dass die Kurse zur Berechnung der Versicherungssteuer nach § 5 Absatz 6 des Versicherungssteuergesetzes 1953 und der Feuerschutzsteuer nach § 3 Absatz 3 des Feuerschutzsteuergesetzes 1952 heranzuziehen sind. Dieser einheitliche Ansatz verhindert Diskrepanzen bei der Behandlung fremdwährungsdenominierter Prämien und Werte durch die österreichischen Steuerbehörden.
Unterschied zwischen Zollwert- und Kassenkursen
Ein zentraler Aspekt der monatlichen Veröffentlichung ist die Unterscheidung zwischen Zollwertkursen und Kassenwerten. Während beide der Währungsumrechnung dienen, haben sie unterschiedliche Verwaltungszwecke. Zollwertkurse sind speziell für die Bewertung von Waren an der Grenze zur Ermittlung von Abgaben und Einfuhrsteuern bestimmt.
Kassenwerte hingegen werden primär von Behörden – etwa österreichischen Vertretungsbehörden oder Botschaften – für die Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen bei Zahlungen, Auszahlungen oder Verrechnungen genutzt. Diese Kassenwerte werden grundsätzlich zweimal jährlich zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet. Das Ministerium beobachtet die Devisenmärkte jedoch kontinuierlich und führt monatliche Aktualisierungen durch, wenn Marktschwankungen eine Korrektur erforderlich machen.
Für den aktuellen Zeitraum wurden spezifische Kassenwerte angepasst. So liegt der Kassenwert für das Ägyptische Pfund bei 51,2000, der Afghani bei 75,80. Ist eine Währung nicht explizit in der Zollwerttabelle aufgeführt, wird der Kassenwert zum rechtsverbindlichen Umrechnungsfaktor für Zollanmeldungen.
Auswirkungen auf Import- und Exportverfahren
Die Veröffentlichung dieser Kurse ist ein entscheidender Moment für Zoll-Compliance-Beauftragte und Zollmakler. Da der Zollwert die Basis für die prozentuale Abgabenbelastung bildet, bestimmt der monatliche Zollwertkurs faktisch die Steuerlast für den gesamten Mai. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Zollsoftware und ERP-Systeme aktualisiert werden, um Unterzahlungen oder Fehler in der Umsatzsteuerberichterstattung zu vermeiden – andernfalls drohen Betriebsprüfungen oder Verwaltungsstrafen.
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Das BMF nutzt die Findok-Datenbank und die EVI-Plattform, um diese Kurse öffentlich und für Fachleute zugänglich zu machen. Diese Transparenz soll reibungslose Abläufe an den Zollämtern ermöglichen und ein berechenbares Umfeld für internationale Geschäftstransaktionen schaffen.
Die Rolle des Ministeriums ist dabei streng technischer Natur: Es übersetzt die Referenzkurse der Europäischen Zentralbank und anderer internationaler Finanzinstitutionen in den spezifischen Rechtskontext des österreichischen Steuer- und Zollrechts. Durch die gebündelte Bereitstellung reduziert das BMF den Verwaltungsaufwand für einzelne Unternehmen.
Ausblick und nächster Aktualisierungszyklus
Die heute veröffentlichten Kurse gelten bis zum 31. Mai 2026. Die nächste planmäßige Veröffentlichung wird Ende Mai erwartet, wenn das Ministerium die Zahlen für Juni bekanntgibt. Das Finanzministerium hat angekündigt, die Entwicklung wichtiger Handelswährungen weiter zu beobachten – insbesondere vor dem Hintergrund anhaltender globaler Lieferkettenanpassungen und schwankender Inflationsraten in wichtigen Partnerwirtschaften.
Für das zweite Halbjahr bereitet das Ministerium die umfassende halbjährliche Neufestsetzung der Kassenwerte zum 1. Juli vor. Bis dahin sind Unternehmen angehalten, die aktuellen Mai-Zahlen für alle Zollanmeldungen und steuerrelevanten Währungsumrechnungen zu verwenden. Die Stabilität dieses Systems bleibt ein Eckpfeiler der österreichischen Handels-Compliance-Infrastruktur.
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