NRW-Tariftreuegesetz: Mindestentgelte für 15 Branchen ab 2027
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 12:18 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 14. Oktober 2026 in seiner 132. Sitzung das Tarifentgeltsicherungsgesetz in zweiter Lesung verabschiedet. Mit dem neuen Regelwerk bindet das Bundesland die Vergabe öffentlicher Aufträge künftig enger an tarifvertragliche Standards. Die Verkündung des Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes steht derzeit noch aus.
Verbindliche Mindestentgelte ab Anfang 2027
Die Neuregelung sieht vor, dass Auftragnehmer des Landes ab dem 1. Januar 2027 in 15 ausgewählten Branchen Mindestentgelte nach dem jeweiligen Branchentarifvertrag zahlen müssen. Die konkreten Vorgaben werden per Rechtsverordnung festgelegt. Diese Verordnungen müssen tarifliche Änderungen künftig innerhalb einer Frist von sechs Monaten nachvollziehen. Kommunen sind von den Verpflichtungen des Gesetzes ausgenommen.
Das Gesetz greift ab spezifischen Auftragswerten: Für Dienstleistungen liegt der Schwellenwert bei 50.000 Euro netto, während für Bauleistungen eine Grenze von 100.000 Euro netto gilt. Reine Lieferaufträge fallen hingegen nicht unter die Tariftreuepflicht.
Modifikationen im parlamentarischen Verfahren
Im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess brachten die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen noch maßgebliche Änderungen in den Entwurf ein. So regelt Paragraph 3 Absatz 2 nun fest, dass eine bestehende Tarifbindung die gesetzliche Pflicht erfüllt.
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Zudem sieht Paragraph 4 Absatz 5 eine formelle Anhörung der Tarifparteien vor. Eine zuvor diskutierte Ausnahme für Online-Marktplätze wurde im Zuge der Beratungen wieder aus dem Gesetzestext gestrichen.
Tarifpolitische Debatte auf Bundes- und Landesebene
Die Stärkung von Vergaberegelungen wird parallel auch auf Bundesebene diskutiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund drängt das Bundesparlament darauf, das geplante Bundestariftreuegesetz unverwässert zu beschließen, damit Unternehmen bei Bundesaufträgen ebenfalls tariflich vereinbarte Löhne zahlen müssen.
In Nordrhein-Westfalen stehen neben den Neuregelungen für Auftragnehmer des Landes auch weitere Anpassungen im öffentlichen Sektor im Raum. So beschloss der Hauptvorstand des Verbands der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen in NRW am 10. Oktober 2026 einstimmig, dass bei einer Neuausrichtung der Besoldung und Versorgung ab 2027 niemand schlechter gestellt werden dürfe.
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