Notfallversorgung: Neue Terminmeldepflichten stoßen auf Kritik der Ärzte
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 07:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung verabschiedet, wie aus Berichten vom 15. Oktober 2026 hervorgeht. Für den 165 Seiten umfassenden Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von Union, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, während sich die AfD und die Linke enthielten.
Der Beschluss markiert den dritten Anlauf für eine grundlegende Neuordnung seit 2019, an der mit Spahn, Lauterbach, Warken und Linnemann insgesamt vier Gesundheitsminister arbeiteten.
Das Gesetzespaket soll 2027 in Kraft treten. Die Länderkammer berät voraussichtlich am 20. November über die Vorlage; eine formelle Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich, die Länder könnten jedoch den Vermittlungsausschuss anrufen.
Integrierte Notfallzentren und Vernetzung der Notdienste
Kern der Reform ist die Etablierung bundesweit einheitlicher Anlaufstellen. Vorgesehen ist der Aufbau von rund 750 Integrierten Notfallzentren (INZ) sowie speziellen Zentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) an Krankenhausstandorten. Diese sollen rund um die Uhr geöffnet sein und eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen Kliniken und Kassenärztlichen Vereinigungen sicherstellen.
Ziel ist es, dass 98 Prozent der Bevölkerung ein INZ innerhalb von 30 Autominuten erreichen können. Die genauen Standorte legen die Bundesländer fest.
Ersteinschätzungsstellen sollen Hilfesuchende künftig strukturiert in die passende Versorgungsebene steuern – tagsüber in Kooperationspraxen, zu anderen Zeiten in Notdienstpraxen. Zugleich wird die Rufnummer 116117 in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt.
Akutfälle sollen dort jederzeit telefonisch oder videounterstützt betreut und bei Bedarf aufsuchend versorgt werden. Über digitale Gesundheitsleitsysteme werden die 116117 und der Rettungsnotruf 112 miteinander vernetzt. Zudem wird die medizinische Notfallrettung als reguläre Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch verankert.
Einsätze von Notfallsanitätern vor Ort werden künftig auch ohne anschließenden Transport vergütet. Ergänzend sind Ersthelfer-Apps, ein bundesweites Defibrillatoren-Register sowie das Drogenmonitoring- und Frühwarnsystem NEWS vorgesehen.
Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung verabschiedet, das Gesetzespaket soll 2027 in Kraft treten. Für Praxen und Kliniken heißt das: neue Meldepflichten für Terminkontingente, verbindliche Zusammenarbeit mit Kliniken und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie rund 750 geplante Integrierte Notfallzentren. Unser kostenloser Leitfaden zeigt in drei Schritten, wie Sie Ihre Organisation darauf vorbereiten. Checkliste Terminmeldepflichten 2027 jetzt sichern
Finanzierung und Entlastungsziele bei steigenden Fallzahlen
Der Gesetzgeber reagiert mit der Reform auf eine anhaltende Überlastung der Rettungsstrukturen. Im Jahr 2024 registrierte das Statistische Bundesamt rund 13 Millionen ambulante Notfälle in Krankenhäusern – ein Zuwachs von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr und der höchste Wert seit Beginn der Erfassung im Jahr 2018. Dies entsprach durchschnittlich rund 35.600 Personen täglich.
Laut einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin aus dem April sah sich fast jede zweite Notaufnahme überlastet; 60,6 Prozent der Kliniken machten fehlende Betten verantwortlich, und fast zwei Drittel beklagten unbesetzte Stellen. Fachmediziner verwiesen darauf, dass rund ein Drittel der Fälle keine akuten Notfälle darstelle.
Finanziell stellt der Bund 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für Digitalisierungsprojekte bereit. Für Krankenhäuser sind zusätzlich jährlich 550 Millionen Euro vorgesehen, davon 100 Millionen Euro für Universitätskliniken und 450 Millionen Euro für sonstige Häuser.
Die Bundesregierung kalkuliert mit jährlichen Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro. Zusammen mit dem Notfallgesetz wurden zwölf Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen; der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde vom GKV-Schätzerkreis unverändert bei 2,9 Prozent festgelegt.
Kontroverse um Dienstpflichten und Praxisvorgaben
Die Neuregelungen stoßen bei Verbänden auf geteilte Reaktionen. Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt kritisierte am 15. Oktober 2026 insbesondere verschärfte Terminmeldepflichten, das Entstehen von Parallelstrukturen sowie das geplante Auslaufen der Hybrid-DRG ab 2027. Ähnliche Bedenken äußerten die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband: Die Pflicht, Terminkontingente verbindlich an Servicestellen zu melden, stelle einen unzulässigen Eingriff in die Praxisautonomie dar, ohne zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen.
Fast jede zweite Notaufnahme meldet sich laut einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin als überlastet, 60,6 Prozent der Kliniken nennen fehlende Betten als Grund. Die geplante Reform setzt dagegen auf Ersteinschätzungsstellen, geteilte Leitstellen und eine 24/7-aufsuchende Versorgung — Ärzteverbände warnen vor neuen Parallelstrukturen ohne geklärte Finanzierung. Unser Leitfaden ordnet ein, welche Pflichten auf Ihr Haus zukommen und wo Sie gegensteuern können. Compliance-Fahrplan Notfallreform anfordern
Auf Kassenseite begrüßte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, die Vorgaben hingegen als deutlichen Fortschritt. Aus den Ländern mahnte der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi eine verlässliche Ausfinanzierung der Rettungsdienste an, während der ASB Sachsen-Anhalt vor übermäßigem Spardruck warnte. Gegen die Reform kündigte die Björn-Steiger-Stiftung Verfassungsbeschwerde an.
