NIS2-Registrierung, Betriebe

NIS2-Registrierung: 11.000 Betriebe drohen Bußgelder bis 500.000 Euro

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 03:00 Uhr, Redaktion boerse-global.de

BAG-Urteil kippt Wahl wegen Formfehler. Neue Pflichten durch KI und Compliance erhöhen Anforderungen an Betriebsräte.

Betriebsratswahl 2026: Formfehler und KI-Herausforderungen
Eine Gruppe von Menschen, darunter Arbeitnehmervertreter und Manager, diskutiert an einem Konferenztisch über neue Technologien und rechtliche Rahmenbedingungen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Aktuelle BAG-Urteile und die Einführung künstlicher Intelligenz zwingen Arbeitnehmervertreter zu mehr Professionalität.

BAG verschärft Regeln für die Wahlordnung

Ein Formfehler kann die gesamte Betriebsratswahl kippen. Das Bundesarbeitsgericht (Az. 7 ABR 39/24) hat die Hürden für die Zuordnung von Betriebsteilen konkretisiert. Im Fall eines Tiefbauunternehmens mit zehn Standorten erklärten die Richter eine Wahl für unwirksam – weil das Formular für die schriftliche Zuordnungsabstimmung keinen einheitlichen Stichtag enthielt.

Nach dem Auslaufen eines Tarifvertrags Ende Februar 2022 galt eine Niederlassung in Straubing als eigenständiger Betriebsteil. Die 530 Beschäftigten hätten formell korrekt abstimmen müssen, um am Hauptbetrieb wählen zu dürfen. Die Anfechtungsfrist beträgt in solchen Fällen zwei Wochen.

Mitbestimmung bei KI: „Human-friendly automation“ gefordert

Technologische Umwälzungen bringen neue Aufgaben. Auf einer DGB-Konferenz Mitte Juli in Stuttgart diskutierten Experten die Mitbestimmung bei KI-Anwendungen. Andrea Nahles, Chefin der Bundesagentur für Arbeit, sieht KI als notwendige Antwort auf den demografischen Wandel.

Das Erwerbspersonenpotenzial sinkt ab 2026 kontinuierlich. Allein bei der Bundesagentur gehen bis 2032 rund 35.000 Beschäftigte in Rente. Die Behörde testet bereits über 30 KI-Anwendungen. Gewerkschaftsvertreter fordern eine „human-friendly automation“ und umfassende Qualifizierung der Belegschaften.

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Neue Regeln bei Befristung und Krankmeldungen

Auch im Arbeitsrecht tut sich etwas. Geplant sind eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate und eine gesetzliche Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Arbeitsrechtsexperten warnen: Bei den Nachweispflichten greift das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Verweigert ein Mitarbeiter einen geforderten Arzttermin, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung vorerst zurückhalten.

Ein weiteres Thema: Gesundheitsschutz bei Hitze. Die IG BAU empfiehlt die WSS-Regel (Wasser, Sonnencreme, Schatten). Arbeitgeber müssen ausreichend Getränke bereitstellen und Pausen im Schatten ermöglichen. Im Gerüstbau gibt es seit Mai ein Sommerausfallgeld (SAG) – 75 Prozent des Stundenlohns bei witterungsbedingten Ausfällen. Die Regelung ist bis Ende August befristet und wird bis Mitte 2027 evaluiert.

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Compliance: Haftungsrisiken für die Geschäftsführung

Betriebsräte müssen auch Compliance-Pflichten im Blick behalten. Die Registrierungsfrist nach dem BSIG (NIS2-Richtlinie) endete bereits im März 2026. Das BSI duldet Nachmeldungen noch bis Ende Juli. Ende Mai waren noch rund 11.000 Unternehmen unregistriert. Bei Pflichtverletzungen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro und persönliche Haftung für die Geschäftsleitung.

Zur Professionalisierung startet Anfang Dezember ein neuer Hochschul-Zertifikatskurs in Oberhausen. Die Kooperation zwischen BWI-Bau und der Hochschule Ruhr West vermittelt Kompetenzen in Kalkulation, Vertragsanalyse und Baustellencontrolling. Anmeldungen sind bis Mitte November möglich.

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