NIS2-Gesetz: 29.500 Unternehmen müssen Cybersicherheit verschärfen
Veröffentlicht am: 25.08.2026 um 05:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Aktuelle Branchenratgeber befassen sich derzeit intensiv mit der methodischen Gestaltung von szenariobasierten Compliance-Schulungen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, rechtliche Risiken im betrieblichen Alltag effektiv zu minimieren. Vor dem Hintergrund verschärfter gesetzlicher Anforderungen rückt die praxisnahe Vermittlung von Sicherheitskompetenzen zunehmend in den Fokus der Unternehmensführung und der Personalabteilungen.
Rechtlicher Rahmen durch das NIS2-Umsetzungsgesetz
Ein wesentlicher Treiber für diese Entwicklung ist das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG), das in Deutschland seit Anfang Dezember 2025 in Kraft ist. Von den Neuregelungen sind Schätzungen zufolge rund 29.500 Unternehmen und Einrichtungen betroffen. Das Gesetz stellt hohe Anforderungen an die Cybersicherheit und verlangt unter anderem die Implementierung von Personalsicherheitskonzepten.
Unternehmen, die die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen, sehen sich erheblichen finanziellen Risiken gegenüber. Die Bußgelder bei Verstößen gegen die NIS2-Vorgaben können bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Vorjahresumsatzes betragen.
In diesem Zusammenhang werden szenariobasierte Schulungen als eine von sieben priorisierten Kontrollmaßnahmen für den Schutz von Zugangsdaten empfohlen, um die Compliance-Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen.
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Methodik und Schutz vor unkontrollierter KI-Nutzung
Die methodische Ausgestaltung der Schulungen setzt auf konkrete Alltagsszenarien statt auf rein theoretische Wissensvermittlung. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass Mitarbeiter potenzielle Sicherheitsrisiken in realen Arbeitssituationen erkennen und korrekt reagieren können.
Ein aktuelles Anwendungsfeld ist dabei die Minimierung von Risiken durch sogenannte Schatten-KI. Damit ist die unkontrollierte Nutzung von Anwendungen der künstlichen Intelligenz durch Mitarbeiter gemeint, die ohne explizite Freigabe durch die IT-Abteilung erfolgt. Experten raten dazu, Schulungsprogramme gezielt auf diese neuen technologischen Herausforderungen auszurichten.
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Technische Mindestmaßnahmen und Zugriffskontrolle
Neben der Schulung des Personals definiert der gesetzliche Rahmen auch konkrete technische Schutzmaßnahmen. Gemäß §30 Abs.2 BSIG werden zehn Mindestmaßnahmen gelistet, wobei die Zugriffskontrolle eine zentrale Rolle einnimmt. Dazu gehört insbesondere die Implementierung einer Multi-Faktor-Authentisierung (MFA), die in der gesetzlichen Auflistung als wesentlicher Bestandteil aufgeführt wird.
Die Relevanz dieser Maßnahmen wird durch aktuelle Sicherheitsstatistiken unterstrichen. Laut dem 2026 Data Breach Investigations Report (DBIR) von Verizon wurden in 28 % der untersuchten Sicherheitsvorfälle Zugangsdaten kompromittiert. Um diesen Risiken zu begegnen, werden neben Schulungen und MFA weitere Kontrollen als prioritär eingestuft. Dazu zählen:
- Die Führung eines Inventars über privilegierte Konten
- Die konsequente Deaktivierung inaktiver Konten
- Die Absicherung von exponierten Zugriffen durch MFA
- Die Sicherung gemeinsam genutzter Zugangsdaten
- Eine rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC)
- Die strikte Trennung von Service-Konten
Durch die Kombination aus technischen Barrieren und einer methodisch fundierten Ausbildung der Belegschaft versuchen Unternehmen, den steigenden Anforderungen an die Informationssicherheit und den strengen Haftungsregeln des NIS2UmsuCG gerecht zu werden.
