NIS2-Frist 31. Juli: 11.000 Unternehmen drohen Bußgelder
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 01:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 1. Juli müssen alle Neufahrzeuge in der EU ein Ablenkungswarnsystem an Bord haben. Parallel läuft Ende Juli eine entscheidende Frist für Tausende Unternehmen ab: Die NIS2-Richtlinie zur Cybersicherheit droht mit hohen Bußgeldern.
Kamera im Cockpit: Das neue Ablenkungswarnsystem
Die sogenannte „Advanced Driver Distraction Warning“ (ADDW) ist seit diesem Monat Pflicht in Neuwagen. Infrarotkameras erfassen Blickrichtung und Kopfhaltung des Fahrers. Bei Ablenkung – länger als 3,5 Sekunden über 50 km/h oder mehr als sechs Sekunden im Stadtverkehr – ertönt ein Alarm.
Die Technologie verarbeitet alle Daten lokal im Fahrzeug und löscht sie sofort nach der Analyse. Eine Übertragung in die Cloud oder an Dritte findet nicht statt. Biometrische Identifizierung? Fehlanzeige. Die Integration kostet zwischen 100 und 150 Euro pro Fahrzeug.
Das System startet automatisch mit dem Motor, lässt sich aber manuell deaktivieren. Kritiker bemängeln eine zu sensible Kalibrierung. Und sie sehen einen Widerspruch: Während die Kamera auf Ablenkung achtet, fördern riesige Touchscreens in modernen Cockpits genau das.
Was bringt die Technik wirklich?
Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik hält die Einführung für sinnvoll. Ein statistischer Nachweis über weniger Unfälle fehlt zwar noch. Für 2027 plant die EU aber bereits die nächste Stufe: Dann soll das System auch kognitive Ablenkung erkennen.
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NIS2: Frist für 11.000 Unternehmen läuft
Während die Autoindustrie umrüstet, steht die Wirtschaft vor einer anderen Deadline. Bis zum 31. Juli müssen Tausende Betriebe beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registriert sein. Rund 11.000 Unternehmen haben das bisher versäumt.
Die Richtlinie betrifft öffentliche Verwaltungen, Energieversorger, Abfallwirtschaft, Lebensmittelketten und digitale Plattformen. Wer die Frist verpasst, riskiert empfindliche Strafen.
In Deutschland drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro. In Österreich sind es bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
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Besonders brisant: Die Geschäftsführung haftet persönlich. Führungskräfte müssen die IT-Sicherheitsstandards in ihren Organisationen sicherstellen – und die Registrierung fristgerecht abschließen.
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