NIS-2-Umsetzung: Nur 34% der Firmen erfüllen neue Sicherheitsvorgaben
Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 21:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit Dezember 2025 gilt die NIS-2-Richtlinie in Deutschland. Rund 29.500 Unternehmen müssen nun nicht nur ihre eigene Belegschaft, sondern auch externe Dienstleister strengeren Sicherheitschecks unterziehen.
Fokus auf Remote-Administratoren und Entwickler
Besonders im Visier der neuen Regularien: Rollen mit weitreichenden Zugriffsrechten. Remote-Administratoren, externe Softwareentwickler, Wartungspartner und SOC-Mitarbeiter müssen künftig Hintergrundüberprüfungen durchlaufen. Auch Nearshore-Teams aus dem Ausland sind betroffen.
Der Grund: Lieferkettenrisiken entstehen oft über personelle Schwachstellen bei Partnern. Die CER-Richtlinie sieht hier explizite Background-Checks vor. Unternehmen müssen dabei einen Spagat zwischen Sicherheitsbedürfnissen und Datenschutzvorgaben wie der DSGVO bewältigen. Experten betonen die Notwendigkeit von Verhältnismäßigkeit und Transparenz bei den Prüfungen.
ISO 27001 als strategischer Rahmen
Ein zentraler Ankerpunkt ist die Norm ISO/IEC 27001. Die Maßnahme 6.1 verlangt risikobasierte Hintergrundprüfungen – sowohl vor der Einstellung als auch während der laufenden Beschäftigung. Unternehmen nutzen diesen Standard zunehmend, um die Informationssicherheit ihrer Partner systematisch zu bewerten.
Die Praxis hinkt jedoch hinterher: Einer Studie von Plusserver zufolge haben nur 34 Prozent der befragten Unternehmen die NIS-2-Vorgaben vollständig umgesetzt. Rund 47 Prozent bewerten die Umsetzung als schwierig. Hauptprobleme sind veraltete Betriebstechnik und die Komplexität im Geschäftsverkehr mit Partnern. Mehr als die Hälfte der Betriebe hat bereits Veränderungen in der Zusammenarbeit mit Partnern festgestellt.
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Meldepflichten und Haftung der Geschäftsführung
Die regulatorische Landschaft wird durch weitere Gesetze ergänzt: Der Cyber Resilience Act (CRA) sieht ab September 2026 spezifische Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen vor. Ein Ende Juli veröffentlichter Leitfaden der EU-Kommission präzisiert die Anforderungen für Produkte mit digitalen Elementen.
Die Dringlichkeit zeigt sich auch an den Sanktionen: Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zudem sieht der Gesetzgeber eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung vor – das Thema Personalsicherheit erreicht damit die Vorstandsebene.
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Branchenexperten empfehlen eine umfassende Bestandsaufnahme aller externen Zugriffspunkte. Neben technischen Ansätzen wie Zero Trust und Netzwerksegmentierung gewinnt die kontinuierliche Überprüfung der Zugriffsberechtigten an Bedeutung. Ziel: die Cyber-Resilienz über die eigenen Unternehmensgrenzen hinaus zu stärken.
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