NIS-2-Richtlinie, Cybersicherheits-Pflichten

NIS-2-Richtlinie: Neue Cybersicherheits-Pflichten für Unternehmen ab 50 MA

30.05.2026 - 16:39:41 | boerse-global.de

IBS bietet Unternehmen in Aschaffenburg externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit an. Der Service erfüllt gesetzliche Pflichten nach DGUV Vorschrift 2.

NIS-2-Richtlinie: Neue Cybersicherheits-Pflichten für Unternehmen ab 50 MA - Foto: über boerse-global.de
NIS-2-Richtlinie: Neue Cybersicherheits-Pflichten für Unternehmen ab 50 MA - Foto: über boerse-global.de

Ab dem 30. Mai 2026 bietet IBS in Aschaffenburg externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit an. Die sogenannten SiFa oder FaSi übernehmen für Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben – von Gefährdungsbeurteilungen über Begehungen bis hin zu Sicherheitsunterweisungen.

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Pflichten nach DGUV Vorschrift 2

Der neue Service richtet sich an Betriebe, die ihrer gesetzlichen Verantwortung nachkommen müssen. Denn die DGUV Vorschrift 2 schreibt vor: Sobald ein Unternehmen mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, ist die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft Pflicht. Die IBS-Experten übernehmen vor Ort die komplette Abwicklung – inklusive der Durchführung von Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) und der Sicherstellung der DGUV-Konformität.

Allerdings gibt es Ausnahmen für kleinere Betriebe. Unternehmen mit maximal 10 oder 50 Beschäftigten können je nach Branche und Risikoprofil von alternativen Betreuungsmodellen oder spezifischen Befreiungen profitieren.

Verschärfte Regularien für die deutsche Wirtschaft

Der Start des lokalen Sicherheitsangebots fällt in eine Phase intensiver regulatorischer Veränderungen. Bereits im Januar 2026 trat die NIS-2-Richtlinie in Kraft – nach Zustimmung des Bundestags am 13. November 2025 und des Bundesrats am 21. November 2025.

Die neuen Cybersicherheitsregeln betreffen vor allem Unternehmen in regulierten Sektoren wie Fertigung und Forschung – sofern sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen oder mehr als zehn Millionen Euro Jahresumsatz erzielen. Diese Firmen müssen sich nun beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren und umfassende Risikomanagement- sowie Meldepflichten umsetzen.

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Neben der physischen Sicherheit und der IT-Sicherheit feierte kürzlich auch ein Klassiker der Baubranche Jubiläum: Am 6. Mai 2026 wurde die VOB – das zentrale Regelwerk für Vergabe und Ausführung von Bauleistungen – 100 Jahre alt. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, bezeichnete die VOB als „fundamentales Element der deutschen Bauwirtschaft".

Internationale Zusammenarbeit und Fachkräftemangel

Während die lokale Sicherheits-Compliance Priorität hat, engagieren sich deutsche Verbände auch international. BAUVERBÄNDE.NRW unterstützt derzeit den georgischen Verband BusinessGeorgia beim Aufbau von Beratungs- und Schulungsangeboten zur Arbeitssicherheit im Baugewerbe. Das Projekt läuft seit 2024 und wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für drei Jahre gefördert. Geplant ist unter anderem die Einrichtung eines Runden Tisches für Arbeitssicherheit.

All das geschieht vor dem Hintergrund wachsender technischer Herausforderungen. Marktforschung aus dem Jahr 2025 zeigt: Rund 95 Prozent der Cybersicherheitsteams klagen über Qualifikationslücken, fast 60 Prozent bewerten diese als kritisch oder erheblich. Hinzu kommt: Allein 2025 wurden knapp 50.000 neue Sicherheitslücken in Softwareprodukten identifiziert. Die Komplexität, physische Sicherheit und IT-Sicherheit in einem modernen Unternehmen integriert zu managen, steigt rasant.

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