NIS-2-Gesetz, Bauunternehmen

NIS-2-Gesetz: Bauunternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen sich registrieren

01.06.2026 - 21:31:05 | boerse-global.de

Die Bauwirtschaft feiert 100 Jahre VOB, kämpft aber mit Preisschwankungen und verschärften Sicherheits- sowie Cybersicherheitsauflagen.

NIS-2-Gesetz: Bauunternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen sich registrieren - Bild: über boerse-global.de
NIS-2-Gesetz: Bauunternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen sich registrieren - Bild: über boerse-global.de

Der deutsche Bausektor steht vor einem grundlegenden Wandel: Zwischen Jubiläum und neuen Sicherheitsauflagen müssen Unternehmen zahlreiche regulatorische Hürden meistern.

Ein Jahrhundert VOB – Fundament der Branche

Am 6. Mai 2026 feierte die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ihren 100. Geburtstag. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), bezeichnet das Regelwerk als „Grundgesetz der Bauwirtschaft". Seit 1926 sorgt die VOB für einheitliche Standards bei der Vergabe und Ausführung von Bauleistungen – ein wirksames Instrument gegen Korruption.

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Doch die Branche hat mit drängenden Problemen zu kämpfen. In Gesprächen mit der FDP-Landtagsabgeordneten Angela Freimuth machten die Bauverbände NRW auf rapide schwankende Materialpreise und Intransparenz bei öffentlichen Ausschreibungen aufmerksam. Besonders kritisch sehen die Verbände den Paragrafen 75a der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung. Zugleich betonten sie die Bedeutung von Building Information Modeling (BIM) und der Kreislaufwirtschaft für bezahlbare Baukosten.

Neue Verträge und finanzielle Anpassungen

Die Branche hat ihre Vertragswerke überarbeitet. Im April 2026 wurde der ZDB-Nachunternehmervertrag BAU aktualisiert. Eine wesentliche Änderung betrifft die Vertragsstrafe: Statt wie bisher vom gesamten Auftragswert wird sie künftig vom Abrechnungsbetrag berechnet – der Satz sinkt von 0,3 Prozent.

Auch finanziell hat sich einiges getan. Seit dem 1. Januar 2026 können Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen Zuschlagssätze von rund 58,98 Prozent für Lohnnebenkosten nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz geltend machen. Das Bundesfinanzministerium hat zudem mit einem Schreiben vom 3. März 2026 die umsatzsteuerliche Behandlung von Dienstwagen für private Nutzung neu geregelt – als Reaktion auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 2022.

Angesichts der wirtschaftlichen Volatilität haben ZDB und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) Verkehrsminister Patrick Schnieder und Bauministerin Verena Hubertz kontaktiert. Sie fordern die rückwirkende Einführung von Preisanpassungsklauseln für Diesel und Bitumen ab dem 1. März 2026. Zudem soll bitumenkompatibles Rohöl als kritischer Rohstoff eingestuft werden.

Sicherheit auf der Baustelle – Defizite und neue Schulungen

Die Arbeitssicherheit bleibt ein brisantes Thema. Am 29. Mai 2026 erlitt ein 27-jähriger Arbeiter in Lutzmannsburg schwere Handverletzungen, als er zwischen der Kranabstützung eines Lastwagens und dessen Verriegelungsmechanismus eingeklemmt wurde. Die Behörden schlossen Fremdverschulden aus, informierten jedoch die Arbeitsinspektion.

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Nur einen Tag zuvor, am 28. Mai, hatten Rettungskräfte auf der A25 bei Wels massive Probleme: Weil Autofahrer keine Rettungsgasse bildeten, kamen sie nur schwer zu einer Unfallstelle mit vier Verletzten.

Um solche Vorfälle zu vermeiden, setzen Schulungsanbieter wie die DEKRA Akademie auf neue Lernformate. Sie bieten Blended-Learning-Kurse für Fremdfirmenkoordinatoren an. Die Schulungen basieren auf Paragraf 8 des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUV-Vorschrift 1 – gedacht für Bauleiter und Sicherheitsfachkräfte, die bei mehreren parallel arbeitenden Firmen für Ordnung sorgen müssen.

Digitale Pflichten: NIS-2 und Cybersicherheit

Die Bauindustrie muss sich auch auf strengere digitale Regeln einstellen. Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) – vom Bundestag und Bundesrat im November 2025 verabschiedet – ist zwischen Ende 2025 und Januar 2026 in Kraft getreten.

Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über zehn Millionen Euro in regulierten Sektoren wie Fertigung und Energie. Sie müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren, Risikomanagementsysteme einführen und strenge Meldepflichten erfüllen.

Der Nachwuchs der Branche bereitet sich darauf vor: Vom 4. bis 6. Juni 2026 treffen sich junge Unternehmer aus Norddeutschland auf Fehmarn, um genau diese Herausforderungen zu diskutieren. Auf dem Programm stehen Workshops mit dem Landeskriminalamt Schleswig-Holstein und Versicherungsexperten – mit dem Ziel, Schadensfälle zu analysieren und die Abwehrstrategien gegen digitale Bedrohungen zu verbessern.

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