Niedriglohn, Millionen

Niedriglohn: 6,3 Millionen Beschäftigte unter 14,32 Euro verdienen

16.06.2026 - 01:30:32 | boerse-global.de

Betriebsräte müssen sich zu KI, Cloud und psychischer Gesundheit weiterbilden. Neue Leitfäden und politische Forderungen prägen die Arbeit.

Betriebsrat: Freistellung, KI-Mitbestimmung & psychischer Arbeitsschutz
Niedriglohn - Eine Gruppe von Menschen, die an einem Konferenztisch sitzen und sich über rechtliche Dokumente und Tablets unterhalten. 16.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Arbeitnehmervertreter brauchen Kenntnisse über gesetzliche Grundlagen, Mitbestimmungsrechte und aktuelle Entwicklungen – von KI bis Arbeitsschutz.

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Freistellung und rechtliche Absicherung

Die rechtliche Basis liefert das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ein zentraler Punkt: die Freistellung von der regulären Arbeit. In Betrieben mit mindestens 200 Mitarbeitern hat ein Betriebsratsmitglied Anspruch auf vollständige Freistellung (§ 38 BetrVG). Die Wahl dafür erfolgt geheim durch den Vorsitz.

Das Lohnausfallprinzip (§ 37 Abs. 4 BetrVG) stellt sicher, dass das Gehalt nicht gemindert wird. Hinzu kommen ein Benachteiligungsverbot (§ 78 BetrVG) und ein besonderer Kündigungsschutz nach § 15 KSchG.

Weiterbildung wird immer wichtiger

Kontinuierliche Qualifizierung ist Pflicht. Das Bildungswerk Rhein/Main wies Mitte Juni darauf hin: Neben den ersten Schritten im Betriebsrat gewinnen Themen wie Mitbestimmung bei Künstlicher Intelligenz an Bedeutung. Ein Grundlagenseminar zur Betriebsverfassung ist für November 2026 in Bad Salzuflen angekündigt – geleitet von Erika Haselhorst und Doreen Rathert.

Auch Cloud-Systeme fordern die Gremien. Relevant sind hier die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sowie die DSGVO und die KI-Verordnung. Experte Dr. Volker Wodianka thematisiert regelmäßig Datenschutz-Folgenabschätzungen und Regelungen zu Drittstaatentransfers.

Arbeitsschutz: Neuer Fokus auf Psyche

Das Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte im Mai einen aktualisierten Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung. Das Handbuch basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz von 1996.

Hintergrund sind auch ökonomische Faktoren: 2018 gab es rund 949.000 Arbeitsunfälle, 541 davon tödlich. Die Produktionsausfallkosten wurden damals auf etwa 85 Milliarden Euro geschätzt. Ein neuer Schwerpunkt liegt auf psychischen Gefährdungen.

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Wirtschaftlicher Kontext und politische Forderungen

Die Arbeit von Betriebsräten findet vor dem Hintergrund deutlicher Lohnunterschiede statt. 2025 verdienten rund 16 Prozent der Beschäftigten – etwa 6,3 Millionen Menschen – unter der Niedriglohnschwelle von 14,32 Euro pro Stunde. Besonders betroffen: das Gastgewerbe mit 51 Prozent.

Die SPD-Sozialpolitikerin Annika Klose fordert unter anderem eine höhere Tarifbindung, die Ausweitung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und strafrechtliche Konsequenzen bei Behinderung von Betriebsratswahlen. Auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) steht zur Reform an. Ein Positionspapier des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) und der Zurich Versicherung schlägt Anreizsysteme und eine bessere Einbindung von Geringverdienern vor – um die gesetzliche Rente zu entlasten, für die 2025 Bundeszuschüsse von rund 130 Milliarden Euro veranschlagt wurden.

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