NGT-Verordnung: Keine Kennzeichnung für einfache Genschere-Pflanzen
17.06.2026 - 17:08:43 | boerse-global.de
Mit der neuen Verordnung sinken die strengen Auflagen für Pflanzen, die mit Verfahren wie der Genschere Crispr/Cas gezüchtet wurden. Ziel: klimaresilientere und ertragreichere Sorten schneller auf den Markt zu bringen.
Zwei Kategorien für gentechnisch veränderte Pflanzen
Kern der Reform ist eine klare Zweiteilung. Als NGT-1 gelten Pflanzen mit punktuellen Veränderungen, wie sie theoretisch auch durch natürliche Mutationen oder konventionelle Züchtung entstehen könnten. Sie werden künftig weitgehend konventionellen Sorten gleichgestellt. Das bedeutet: Keine Kennzeichnungspflicht im Supermarkt, keine aufwendigen Umweltprüfungen vor der Zulassung.
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Die Kategorie NGT-2 umfasst komplexere Eingriffe – etwa den Einsatz artfremder Gene (Transgenese) oder Pflanzen, die resistent gegen Unkrautvernichtungsmittel sind. Hier bleiben die strengen EU-Richtlinien bestehen: umfassende Risikoprüfungen und strikte Kennzeichnung für Endprodukte sind Pflicht.
Patentrecht bleibt heikel
Ein zentraler Streitpunkt war das Patentrecht. Das Parlament entschied sich gegen ein explizites Patentverbot für NGT-Pflanzen. Kritiker warnen vor einer wachsenden Marktkonzentration bei großen Agrarkonzernen und steigenden Kosten für Landwirte. Die EU-Kommission soll nun einen Verhaltenskodex für Patente ausarbeiten.
Für Verbraucher entfällt die Kennzeichnung im Einzelhandel. In der landwirtschaftlichen Erzeugungskette bleibt Transparenz aber teilweise erhalten: NGT-1-Saatgut muss weiterhin deklariert werden. Eine öffentliche Datenbank soll alle zugelassenen NGT-Pflanzen auflisten.
Öko-Landbau bleibt außen vor
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Die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Mit einer praktischen Anwendung wird ab Mitte 2028 gerechnet. Österreich kann national gentechnikfrei bleiben, Deutschland hatte sich im Rat der EU enthalten.
Für Bio-Betriebe gilt weiterhin ein striktes Verbot: NGT-Saatgut darf nicht bewusst eingesetzt werden. Technisch unvermeidbare Vermischungen sind in geringem Maße zulässig. Das Label „Ohne Gentechnik“ bleibt als Orientierung für Verbraucher bestehen.
Branchenvertreter erhoffen sich Nutzpflanzen, die besser mit Trockenheit klarkommen oder weniger Dünger benötigen. Umweltorganisationen warnen vor ökologischen Langzeitfolgen – und kündigten teilweise rechtliche Schritte an.
