Newsletter-Tracking, Cyfire

Newsletter-Tracking: Cyfire mahnt Versender wegen Trackingpixeln ab

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 15:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Für das Erfassen von Öffnungs- und Klickdaten ist eine separate Zustimmung nötig; Cyfire verlangt Unterlassung und Kostenerstattung.

Cyfire mahnt Newsletter-Versender wegen Trackingpixeln ab
Ein minimalistischer, leerer Schreibtisch in hellem, natürlichem Licht mit einem neutralen architektonischen Hintergrund. Illustration mit AI erstellt.

Unternehmen und Online-Händler geraten beim Versand digitaler Rundschreiben verstärkt ins Visier datenschutzrechtlicher Abmahnungen. Die Kanzlei Cyfire mahnt derzeit Newsletter-Versender wegen des unzulässigen Einsatzes von Trackingpixeln ab, wie das Branchennetzwerk Händlerbund in einem Bericht vom 01.10.2026 mitteilt.

Im Fokus des juristischen Vorgehens steht die automatisierte Nachverfolgung des Nutzerverhaltens ohne die dafür erforderliche ausdrückliche Rechtsgrundlage.

Umfassende Datenerfassung ohne gesonderte Einwilligung

Trackingpixel, oft als unsichtbare Miniaturgrafiken in E-Mails eingebettet, werden im Online-Marketing standardmäßig eingesetzt, um den Erfolg von Kampagnen zu messen. Dabei werden beim Laden der Grafik im E-Mail-Programm des Empfängers automatisch verschiedene Informationen an den Server des Absenders übermittelt.

Nach Angaben des Händlerbunds erfassen diese Mechanismen unter anderem das Öffnungs- und Klickverhalten, IP-Adressen, die genauen Öffnungszeitpunkte sowie spezifische Gerätedaten der Abonnenten. Juristisch wird dieses Vorgehen als eigenständige Datenverarbeitung eingestuft.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht reicht das bloße Einverständnis zum Erhalt von Werbemails hierfür keineswegs aus. Vielmehr ist für das Auslesen und Verarbeiten dieser Verhaltensdaten eine separate und aktive Einwilligung der betroffenen Personen zwingend erforderlich.

Forderungen nach Unterlassung und Kostenerstattung

Die Konsequenzen bei Missachtung dieser Vorgaben sind spürbar. In den aktuellen Abmahnschreiben fordert die Kanzlei Cyfire von den betroffenen Versendern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit sollen die Unternehmen verbindlich zusichern, das beanstandete Tracking in der bisherigen Form unverzüglich einzustellen.

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Zusätzlich verlangen die Abmahnenden die Erstattung der entstandenen außergerichtlichen Kosten. Diese Aufwendungen bewegen sich laut dem Bericht des Händlerbunds im mittleren dreistelligen Eurobereich. Neben den unmittelbaren Zahlungsforderungen birgt insbesondere die Unterlassungserklärung finanzielle Risiken, da im Falle künftiger Verstöße empfindliche Vertragsstrafen drohen.

Reine Datenschutzhinweise reichen für rechtssicheren Versand nicht aus

Viele Versender wähnten sich bislang in Sicherheit, wenn sie in ihren allgemeinen Datenschutzbestimmungen über den Einsatz von Messmethoden informierten oder bei der Registrierung eine generelle Newsletter-Einwilligung einholten. Dies genügt jedoch nach geltender Rechtslage nicht.

Weder eine einfache Anmeldung zum Verteiler noch ein Verweis auf die Datenschutzerklärung können das Fehlen einer spezifischen Zustimmung zum E-Mail-Tracking kompensieren. Zudem müssen Unternehmen sicherstellen, dass den Empfängern eine echte Wahlmöglichkeit eingeräumt wird.

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Sollte ein Nutzer die Verfolgung seines Nutzungsverhaltens ablehnen, muss der Versand des Newsletters dennoch ohne jegliches Tracking möglich bleiben. Für Marketer und Shopbetreiber bedeutet dies, dass Verteilersysteme und Anmeldeprozesse technisch angepasst werden müssen, um den zweigleisigen Versand rechtssicher abzubilden.

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