Neusäß erhöht Gebühren: Abwasser kostet ab Januar 2,62 Euro je Kubikmeter
Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 20:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Stadt Neusäß passt ihre Gebührenstruktur an: Zum 1. Januar 2027 treten im Stadtgebiet spürbare Erhöhungen bei den Abwasser- sowie den Friedhofsgebühren in Kraft. Wie die Augsburger Allgemeine in einem Bericht vom 28. September 2026 darlegt, reagiert die Kommune damit auf veränderte Rahmenbedingungen und erhebliche Mehraufwendungen in der kommunalen Infrastruktur.
Zu den zentralen Treibern für die Neukalkulation zählen demnach gestiegene Kosten für anstehende Kanalsanierungen, Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie die allgemeine Inflation. Zudem wirken sich finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Abwasserzweckverband Schmuttertal auf die städtischen Kassen aus.
Spürbarer Anstieg bei Schmutz- und Niederschlagswasser
Im Bereich der Abwasserentsorgung müssen sich Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende in Neusäß ab dem Jahreswechsel auf deutlich höhere Sätze einstellen. Die reguläre Abwassergebühr wird von bislang 1,70 €/m³ auf 2,62 €/m³ angehoben. Neben dem Schmutzwasser verzeichnet auch das Niederschlagswasser eine Anpassung: Hier klettert der Gebührensatz von 46 Cent/m³ auf 52 Cent/m³.
Kommunale Satzungen schreiben in der Regel vor, dass die Einrichtungen der Wasser- und Abwasserwirtschaft kostendeckend betrieben werden müssen. Durch die massiven Investitionen in das Leitungsnetz, notwendige Sanierungsarbeiten an alten Kanälen und die erforderlichen Vorkehrungen im Hochwasserschutz war eine Erhöhung der Gebührensätze unumgänglich geworden. Hinzu kommen die Umlagen und Kosten des zuständigen Abwasserzweckverbands Schmuttertal, die von der Stadt Neusäß mitgetragen und über die Gebühren an die Nutzer weitergegeben werden müssen.
Die Stadt Neusäß hebt zum 1. Januar 2027 die Abwassergebühr von 1,70 auf 2,62 Euro je Kubikmeter an; auch die Friedhofsgebühren steigen. Wer die eigene Belastung sauber einordnen will, findet in diesem kostenlosen Leitfaden eine Checkliste der kommunalen Gebührenerhöhungen, ein Muster für den Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid und Spartipps für Abwasser- und Friedhofskosten. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Anpassungen im städtischen Friedhofswesen
Neben dem Abwasserbereich erfährt auch die städtische Friedhofsgebührensatzung zum 1. Januar 2027 grundlegende Änderungen. Die Anpassungen betreffen dabei verschiedene Grabformen über den üblichen Ruhezeitraum hinweg. Für einen Platz im Urnenhain mit zwei Grabplätzen werden künftig 2.068 € statt bisher 1.350 € für eine Laufzeit von 15 Jahren fällig.
Neben dem Abwasser verteuert sich in Neusäß auch das Friedhofswesen: Ein Urnenhain-Platz mit zwei Grabplätzen kostet künftig 2.068 statt 1.350 Euro für 15 Jahre, ein Familiengrab 1.500 statt 1.290 Euro. Wer rechtzeitig vorsorgen will, findet in diesem kostenlosen Leitfaden die neuen Sätze im Überblick, die verlängerten Nutzungsdauern von 5, 10 oder 15 Jahren und eine Orientierung, welche Vorsorge sich für Eigentümer und Angehörige rechnet. Leitfaden zur Friedhofsgebühr anfordern
Auch Erdbestattungen im klassischen Familiengrab verteuern sich: Der Satz für ein Familiengrab steigt für die Dauer von 15 Jahren von 1.290 € auf künftig 1.500 €. Gleichzeitig bringt die neue Regelung mehr Flexibilität bei den bestehenden Grabrechten mit sich.
So ist für einen Urnenhain künftig eine Verlängerung der Nutzungsdauer wahlweise um 5, 10 oder 15 Jahre möglich, was den Hinterbliebenen mehr Spielraum bei der individuellen Vorsorge und Nachnutzung bietet.
Teile dieses Beitrags beruhen auf Recherchen von Augsburger Allgemeine.
