Transparenzverordnung, Internetanbieter

Neue Transparenzverordnung für Internetanbieter im Gespräch

30.07.2014 - 13:55:13

 

Die Bundesnetzagentur fordert, dass Internetanbieter ihre Kunden vor Vertragsabschluss über die genaue Bandbreite und Geschwindigkeit besser informieren sollen. „Es soll dem Kunden künftig also ein realer Wert mitgeteilt werden, nicht nur die Angaben eines theoretischen Maximalwerts von zum Beispiel 16 Megabit pro Sekunde", äußerte sich Jochen Homann, der Vorsitzende der Bundesnetzagentur, gegenüber der Rheinischen Post. Gespräche mit Unternehmen und dem Verbraucherschutz fanden bereits statt. In den nächsten Wochen stellt die Bundesnetzagentur ihren Entwurf der Transparenzverordnung den Ministerien und dem Bundestag vor. Zurzeit geben Anbieter bei einem Anschluss nur den theoretischen Maximalwert der Surfgeschwindigkeit an. Der tatsächliche Wert liegt in der Regel weit unter dem angegebenen und beworbenen Maximalwert. Durch die Transparenzverordnung sollen die Provider allerdings nicht dazu verpflichtet werden, eine verbindliche Geschwindigkeit anzugeben. Eine direkte Kontrolle des tatsächlichen Datendurchsatzes nach der Anschlussschaltung soll Pflicht werden. Zudem sollte eine kostenlose und selbstständige Prüfung der Bandbreite für den Kunden möglich sein. Für letzteres müssen die Anbieter in Zukunft ein entsprechendes Messsystem anbieten. Ein letzter großer Punkt der Bundesnetzagentur ist die Regelung des Routerzwangs. Endnutzer sollen künftig selbst darüber entscheiden dürfen, welchen Router sie haben möchten, um online gehen zu können. Laut Angaben der Bonner Behörde könnten ihre Neuregelungen bereits im Herbst dieses Jahres in Kraft treten.

Die Bedeutung für den Verbraucher

Die Bemühungen der Bundesnetzagentur kommen dem Verbraucher zugute. Wenn man bislang nach einem neuen Internetanbieter gesucht hat, klangen die Angaben zur DSL-Geschwindigkeit oft hoch. Jedoch liegen zwischen Brutto- und Netto-Bandbreite häufig einige Megabytes, die in Kundenunzufriedenheit, Vertragskündigungen und Rechtsstreite enden. Was viele Internetznutzer bei der Vertragsschließung überlesen, sind die Wörter "bis zu", mit dem die Anbieter ihren Geschwindigkeitswert als einen Optimalwert kennzeichnen. Juristisch sind die Provider damit abgesichert und geringere Übertragungsraten legitim. Allerdings erzeugt die „bis zu"-Angaben für den Kunden ein verzerrtes Bild. Der Wunsch nach Angaben über die tatsächlich erreichbare Bandbreite ihres Anschlusses könnte mit der neuen Transparenzverordnung erfüllt werden.

Preise vergleichen, Möglichkeiten abwägen

Solange der Entwurf noch nicht durchgesetzt ist, bleibt dem Internetnutzer nur eine selbstständige Prüfung seiner Netto-Bandbreite, etwa mit gratis angebotenen Speedtests. Bei einem Vertragsschluss mit einem neuen Anbieter lohnt es sich für Kunden, im Vorfeld einen Preisvergleich vorzunehmen. Die Seite Computerbild.de bietet unter anderem eine Suche nach den besten DSL-Tarifen an. Aktuell setzen die Provider verstärkt auf sogenannte Komplettpakete, die eine schnelle Internetverbindung mit einer Telefonflatrate für alle Gespräche ins bundesweite Festnetz kombinieren. 1&1 etwa bietet eine Vielzahl verschiedener Tarifoptionen für die Nutzung von Telefon, SMS und Internet. Interessierte sollten sich alle 1&1 Allnet Flat Pakete im Vergleich ansehen und danach entscheiden, welche Variante für sie die beste darstellt.

O? provides dialup speed

Bildrechte: Flickr O? provides dialup speed "broadband" (0.3 Mbps download) on Wednesday at 11.30am according to speedtest.net Duncan Hull CC BY Bestimmte Rechte vorbehalten