Neue Sicherheitsregeln für Flurförderzeuge: Strengere Vorschriften für Unternehmen
13.05.2026 - 19:53:07 | boerse-global.de
Seit Februar 2025 gelten verschärfte Richtlinien für die Bedienung von mitgängergeführten Flurförderzeugen – also jenen kleinen, aber allgegenwärtigen Hubwagen und Niederhubwagen, die in fast jedem Betrieb zu finden sind. Was lange als risikoarm galt, wird nun deutlich strenger reguliert.
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Warum die neuen Regeln notwendig wurden
Bislang herrschte die Annahme, dass diese Fahrzeuge aufgrund ihrer geringen Geschwindigkeit von maximal 6 km/h kaum Gefahrenpotenzial bergen. Diese Einschätzung hat sich als trügerisch erwiesen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mit der aktualisierten Fassung ihres Grundsatzes 308-001 vom 26. Februar 2025 klargestellt: Auch bei niedrigen Geschwindigkeiten können schwere Unfälle passieren.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Im Jahr 2025 starben auf Deutschlands Straßen 2.814 Menschen – 44 mehr als im Vorjahr. Zwar erreichte die Zahl der Schwerverletzten einen historischen Tiefstand, doch gerade in der Industrie häufen sich leichte bis mittelschwere Unfälle mit Flurförderzeugen. Sie verursachen einen erheblichen Teil der Arbeitsausfälle und Haftungsansprüche.
Das ändert sich für Unternehmen
Bisher reichten oft mündliche Einweisungen oder kurze Unterweisungen aus. Damit ist Schluss. Die neue DGUV-Vorschrift verlangt für alle mitgängergeführten Flurförderzeuge eine zweigeteilte Ausbildung:
- Theoretischer Teil: Rechtsgrundlagen, Unfallverhütung, Stabilitätsphysik und Funktionsweise der verschiedenen Antriebsarten
- Praktischer Teil: Sicheres Fahren auf engem Raum, an Steigungen und in Gefahrenzonen
Besonders im Fokus stehen sogenannte Quetschzonen – jene Bereiche zwischen Fahrzeugdeichsel und Regal oder Wand, in denen sich Bediener schwer verletzen können. Praktische Übungen zur Vermeidung solcher Unfälle sind nun fester Bestandteil der Ausbildung.
TRBS 1116: Nachvollziehbarkeit als neues Prinzip
Parallel zu den DGUV-Vorgaben setzt die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1116 neue Maßstäbe. Seit ihrer Veröffentlichung Anfang 2023 hat sie sich in den Jahren 2025 und 2026 als Standard etabliert. Die Kernforderung: Jede Beauftragung eines Mitarbeiters muss nachvollziehbar dokumentiert sein.
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Viele Unternehmen stellen daher auf schriftliche Fahrerlaubnisse oder spezielle Sicherheitsausweise um – selbst für die einfachen Hubwagen. Die Dokumentation muss belegen, dass der Bediener:
- Mindestens 18 Jahre alt ist
- Die erforderliche körperliche und geistige Eignung besitzt
- Die vorgeschriebene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat
Digitalisierung der Sicherheitsausbildung
Ein trend zeichnet sich bereits ab: Im laufenden Betriebsjahr 2026 setzen immer mehr Firmen auf digitale Sicherheitspässe. Statt Papierakten gibt es elektronische Nachweise, die automatisch an fällige Auffrischungskurse erinnern. Besonders DAX-Konzerne und große Logistikdienstleister treiben diese Entwicklung voran.
Was bei Verstößen droht
Die Botschaft an Unternehmen ist eindeutig: Wer seine Unterweisungspflichten nicht erfüllt, riskiert nicht nur die Sicherheit der Mitarbeiter, sondern auch erhebliche rechtliche Konsequenzen. Bei Betriebsprüfungen oder Unfällen können fehlende Nachweise zu massiven Haftungsfragen führen.
Ausblick: Die nächste Stufe der Regulierung
Branchenexperten erwarten, dass die nächste Novelle der Vorschriften automatisierte Fahrzeuge (AGVs) stärker in den Fokus nehmen wird. Diese teilen sich zunehmend die Arbeitsflächen mit Fußgängern und manuell geführten Geräten. Fürs Erste liegt die Priorität jedoch auf der konsequenten Umsetzung der Februar-2025-Regeln.
Die Zeiten, in denen die Einweisung auf den kleinen Hubwagen nebenbei erledigt wurde, sind endgültig vorbei. Die Professionalisierung der „Kleingeräte-Ausbildung“ hat sich als zentraler Baustein eines modernen, risikobewussten Lagermanagements etabliert.
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