Neue Bezahlpflicht: Geschäfte sollen ab 2027 mindestens eine digitale Option bieten
Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 22:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesfinanzministerium plant unter Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eine weitreichende Reform im Zahlungsverkehr. Ab dem Jahr 2027 sollen Verbraucher in Geschäften flächendeckend die Möglichkeit erhalten, bargeldlos zu bezahlen.
Die neue Regelung soll Einzelhändler, Dienstleister sowie Gastronomiebetriebe dazu verpflichten, neben der traditionellen Barzahlung mindestens eine digitale Bezahlmethode zur Verfügung zu stellen. Welches konkrete digitale Verfahren dabei eingesetzt wird, soll den Betrieben freigestellt bleiben.
Gesetzliche Vorgaben und Ausnahmen für Kleinstbeträge und Vereine
Nach den aktuellen Planungen soll die Annahmepflicht für digitale Zahlungsmittel ausdrücklich auch für Kleinstbeträge gelten, sodass Kundinnen und Kunden künftig auch geringe Summen ohne Bargeld begleichen können.
Derzeit befinden sich die entsprechenden Eckpunkte in der regierungsinternen Abstimmung. Das Ministerium strebt an, den Gesetzentwurf noch im Laufe des Jahres 2026 in das Bundeskabinett einzubringen, um das Vorhaben planmäßig 2027 umzusetzen.
Gleichzeitig sind Entlastungen und Sonderregelungen für bestimmte Bereiche vorgesehen. So sollen Vereine und weitere nichtkommerzielle Organisationen, darunter Sportvereine und Wohltätigkeitsverbände, von der Pflicht ausgenommen werden. Darüber hinaus prüfen die Verantwortlichen derzeit mögliche Härtefallregelungen für betroffene Gewerbetreibende.
Handelsvertreter äußern Bedenken wegen Transaktionskosten
Die Pläne stoßen in der Wirtschaft nicht uneingeschränkt auf Zustimmung. Handelsvertreter kritisieren insbesondere die anfallenden Transaktions- und Kartengebühren, die vor allem für kleinere Geschäfte eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen könnten. Vor diesem Hintergrund fordert der Handelsverband, dass es den Betrieben künftig erlaubt sein müsse, derartige Gebühren direkt an die Verbraucher weiterzugeben.
Im Vorjahr entfielen auf Transaktionen in Deutschland 55 % auf bargeldlose Verfahren, während 45 % in bar abgewickelt wurden.
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Hohe Hürden beim bargeldlosen Bezahlen im Alltag
Dass Verbraucher im Alltag weiterhin regelmäßig an Barzahlungsgrenzen stoßen, verdeutlichen Daten einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag des Genoverbands, für die im August 1.534 Erwachsene befragt wurden.
Demnach gaben 56 % der Erwachsenen in Deutschland an, im Jahr 2026 mindestens einmal nicht wie gewünscht bargeldlos bezahlt haben zu können. Im Jahr 2021 lag dieser Anteil noch bei 45 %. Von den Betroffenen mussten 28 % im laufenden Jahr zwei- bis fünfmal ungeplant auf Bargeld ausweichen.
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Gleichzeitig besteht in der Bevölkerung der Wunsch nach einem Ausbau der Akzeptanz: 49 % der Befragten gaben an, bei besseren Möglichkeiten gern häufiger digital zu zahlen. Mit Blick auf die künftige Entwicklung erwarten 20 % eine deutlich und 21 % eine etwas geringere Bargeldnutzung, während 6 % mit einer Zunahme des Bargeldgebrauchs rechnen.
Rückhalt erhalten die Pläne für verbindliche Vorgaben auch aus Teilen des Finanzsektors. Unter 196 befragten Volksbank-Vorständen im Gebiet des Genoverbands, das die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg nicht umfasst, befürworten 77 % eine Pflicht zur Bereitstellung digitaler Bezahlmethoden. Für eine gesetzliche Bargeldannahmepflicht bis zu einer Höchstgrenze sprachen sich in dieser Gruppe 49 % aus.
