Netzentgelte, Solaranlagen-Besitzer

Netzentgelte: Solaranlagen-Besitzer zahlen ab 2029 bis zu 90% mehr

Veröffentlicht am: 07.09.2026 um 14:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein Entwurf sieht ab 2029 70 bis 90 Prozent höhere Grundpreise für Photovoltaik-Haushalte vor; Balkonkraftwerke bleiben ausgenommen.

Bundesnetzagentur plant höhere Netzentgelte für PV-Haushalte
Hochspannungsmasten einer Umspannstation in einer weiten Landschaft bei Sonnenuntergang. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesnetzagentur bereitet eine weitreichende Änderung bei den Netzentgelten für Eigenstromerzeuger vor. Wie aus einem Bericht vom 6. September 2026 hervorgeht, sieht ein aktueller Entwurf der Behörde vor, dass Haushalte mit Photovoltaik-Anlagen künftig deutlich stärker an den Kosten der Netzinfrastruktur beteiligt werden sollen.

Die geplanten Neuregelungen könnten bereits ab dem 1. Januar 2029 wirksam werden und die wirtschaftliche Kalkulation für viele private Solaranlagen verändern.

Massive Aufschläge auf den Grundpreis ab 2029

Kern des Vorhabens ist eine Anpassung der Netzentgelt-Struktur für Haushalte, die eine Photovoltaik-Anlage betreiben. Laut dem Entwurf der Bundesnetzagentur sollen diese Haushalte ab dem Jahr 2029 einen erheblichen Aufschlag auf den sogenannten Netzentgelt-Grundpreis leisten. Die vorgesehenen Erhöhungen bewegen sich in einem Rahmen von 70 bis 90 Prozent gegenüber dem regulären Grundpreis.

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Dieser Schritt markiert eine Zäsur in der bisherigen Behandlung von Prosumern – also Haushalten, die Strom sowohl produzieren als auch verbrauchen. Bisher profitierten many Anlagenbetreiber von vergleichsweise stabilen Grundpreisen, während die Netzkosten primär über den Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde abgerechnet wurden.

Durch den hohen Grad an Eigenverbrauch reduzieren PV-Haushalte ihren Bezug aus dem öffentlichen Netz, was nach Ansicht von Regulierern zu einer Verschiebung der Lastenverteilung führen kann.

Konsultationsphase und Entscheidungszeitraum

Der veröffentlichte Entwurf ist noch nicht final, bildet aber die Grundlage für das weitere gesetzliche und regulatorische Verfahren. Die Bundesnetzagentur hat für die betroffenen Akteure einen engen zeitlichen Rahmen für Rückmeldungen gesteckt.

Marktteilnehmer, Branchenverbände und interessierte Bürger haben demnach die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu beziehen. Die Frist für diese Stellungnahmen zur geplanten Netzentgelt-Grundpreis-Erhöhung läuft laut dem Bericht vom 6. September 2026 bis zum 18. September 2026.

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Nach dem Ende dieser Konsultationsphase wird die Behörde die eingegangenen Argumente prüfen und in ihre finale Abwägung einfließen lassen. Das Ziel der Bundesnetzagentur ist es, das Verfahren noch im laufenden Kalenderjahr abzuschließen.

Eine endgültige Entscheidung über den Entwurf und die damit verbundene Erhöhung der Netzentgelte für Photovoltaik-Haushalte soll bis zum Jahresende 2026 fallen. Damit hätten betroffene Haushalte und die Solarbranche rund zwei Jahre Zeit, sich auf die neuen preislichen Rahmenbedingungen einzustellen, bevor diese Anfang 2029 in Kraft treten.

Ausnahmeregelung für Balkonkraftwerke

Trotz der geplanten Verschärfungen für klassische Aufdachanlagen sieht der Entwurf der Bundesnetzagentur eine wichtige Ausnahme vor. Von der Erhöhung des Netzentgelt-Grundpreises sollen sogenannte Balkonkraftwerke explizit nicht betroffen sein. Diese steckerfertigen Solargeräte, die in den letzten Jahren eine weite Verbreitung gefunden haben, sind von den geplanten Aufschlägen ab dem Jahr 2029 ausgenommen.

Damit bleibt eine Einstiegshürde für Mieter und Wohnungsbesitzer, die nur geringe Mengen Strom für den Eigenbedarf produzieren, vorerst aus. Die Behörde unterscheidet hier offenbar zwischen größeren Anlagen mit signifikanter Netzeinspeisung und Kleinstanlagen, die primär zur Deckung der Grundlast im jeweiligen Haushalt dienen.

Für Betreiber größerer Photovoltaik-Installationen hingegen bedeutet der Entwurf eine notwendige Neubewertung der langfristigen Betriebskosten ihrer Anlagen.

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