Netzentgelte-Reform, Bundesnetzagentur

Netzentgelte-Reform: Bundesnetzagentur schließt AgNeS-Konsultation ab

Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 19:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesnetzagentur beendet die AgNeS-Konsultation, doch Verbände kritisieren Aufschläge, Einspeiseentgelte und späte Flexibilitätsanreize.

AgNeS-Reform: Kritik an Prosumer-Aufschlag und Einspeiseentgelten
Hochspannungsmasten einer Stromtrasse in einer industriellen Landschaft bei Dämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation zur künftigen Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS) abgeschlossen. Die Frist für Stellungnahmen zum im August vorgelegten Festlegungsentwurf endete am Freitag, 18.09.2026. Nach der Netzregulierung NEST ist AgNeS bereits das zweite Großvorhaben, das die Bonner Behörde auf Grundlage der durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 erweiterten Gestaltungsmacht vorantreibt.

Die Pläne stoßen in der Energiewirtschaft und Industrie jedoch auf erhebliche Bedenken. Verbände wie der VKU, der BDEW, die DGS sowie das Energieunternehmen EnBW mahnen praxisnähere Regelungen an.

Umstrittener Prosumer-Aufschlag belastet Solaranlagen und Mieterstrom

Besonders scharfe Kritik richten die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und Green Planet Energy gegen den geplanten Prosumer-Aufschlag in der Niederspannung. Dieser soll jährlich 70 bis 90 Prozent des Grundpreises betragen und für Entnahmestellen mit bis zu 100.000 kWh Jahresverbrauch gelten, sofern sich Erzeugungseinheiten am selben Netzanschluss befinden.

Ausgenommen bleiben lediglich Steckersolargeräte. Nach Berechnungen der DGS bedeutet diese Neuerung für einen Haushalt mit Photovoltaikanlage Mehrkosten von rund 100 bis 200 Euro pro Jahr.

Da der Aufschlag je verbrauchender Marktlokation erhoben werden soll, warnt die DGS vor den Folgen für Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Mehrfamilienhäusern. Der Verband sieht die Gefahr einer Belastungsspirale für die Solarenergie.

Auch Green Planet Energy moniert diesen Mechanismus: Bereichsleiterin Carolin Dähling gab zu bedenken, dass die finanzielle Last eines Mehrfamilienhauses mit jeder weiteren angeschlossenen Wohneinheit steige.

Der Ökostromanbieter fordert daher eine klare Differenzierung zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern und kritisierte zugleich die Verschiebung spürbarer Flexibilitätsanreize auf die 2030er Jahre.

In eine ähnliche Richtung argumentiert der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA). Zwar begrüßt der Verband den Reformansatz grundsätzlich, Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan pocht jedoch auf Nachbesserungen.

Maßgeblich müsse stets der Netzanschlusspunkt sein, um Mehrfachaufschläge bei gemeinsam versorgten Gebäuden oder Arealen zu vermeiden. Quartierskonzepte und Mieterstrom dürften keinesfalls benachteiligt werden. Zudem müssten die PV-Pflichten der Länder mit AgNeS harmonisiert und der Rollout intelligenter Messsysteme beschleunigt werden.

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Der Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom liegt vor, die Stellungnahmefrist ist abgelaufen — doch zentrale Punkte wie der Prosumer-Aufschlag in der Niederspannung bleiben umstritten. Wer PV-Anlagen, Mieterstrom oder Speicher plant, braucht jetzt eine belastbare Einordnung der offenen Regelungen. Unser kostenloser Report fasst den Stand zusammen und zeigt, welche Punkte für Ihre Kalkulation entscheidend sind. Kostenlosen AgNeS-Report anfordern

Einspeiseentgelte und Fristen für dynamische Netzentgelte

Der Regulierungsentwurf sieht zudem Einspeiseentgelte für Erzeugungsanlagen mit einer Bruttoleistung von mehr als 30 kW vor. Für Bestandsanlagen soll eine Übergangsfrist greifen, nach der entsprechende Entgelte erst nach 20 Betriebsjahren erhoben werden.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) lehnt Entgelte auf Erzeugung und Einspeisung grundsätzlich ab. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser forderte für den Fall einer Einführung eine verlässliche Obergrenze von 4,5 Euro pro Kilowatt und Jahr über die gesamte Betriebsdauer anstelle rollierender Kapazitätspreise.

Dynamische Einspeiseentgelte für Wind- und Solaranlagen weist der Verband zurück. Die DGS forderte zudem eine gemeinsame Folgenabschätzung der AgNeS-Reform im Verbund mit der EEG-Novelle und dem Netzpaket.

Dynamische Netzentgelte plant die Bundesnetzagentur erst mit zeitlichem Vorlauf: Für Speicher sollen sie frühestens 2030 und spätestens 2033 greifen, für Erzeugungsanlagen im Zeitfenster zwischen 2032 und 2035. Für klassische Letztverbraucher sind sie zunächst nicht vorgesehen.

Industrie und Versorger verlangen Planungssicherheit

Vonseiten der Energieversorger meldete EnBW Bedenken an. Vorstandsmitglied Dirk Güsewell forderte verlässliche Rahmenbedingungen und kritisierte, dass eine bundeseinheitliche Regelung der mehr als 800 unterschiedlichen Verteilnetzentgelte nicht weiter verfolgt werde.

EnBW plädiert für Vertrauensschutz bei Speicherprojekten mit Inbetriebnahme vor Mitte 2029, regionale Baukostenzuschüsse sowie eine Überarbeitung der geplanten dynamischen Netzentgelte im 15-Minuten-Takt.

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Mehr als 800 unterschiedliche Verteilnetzentgelte und ein Festlegungsentwurf, der eine bundeseinheitliche Regelung nicht weiter verfolgt — für Speicher- und Erzeugungsprojekte fehlt damit die verlässliche Kalkulationsgrundlage. Der Report ordnet ein, welche Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen der Entwurf vorsieht und wo Nachbesserungen gefordert werden. Analyse zur Netzentgelt-Reform sichern

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begrüßte zwar das vorläufige Absehen von dynamischen Tarifen für Stromverbraucher sowie bestehende Vertrauensschutzregelungen. Bereichsleiter Matthias Belitz mahnte jedoch an, dass die Besonderheiten industrieller Verbundstandorte und Chemieparks unzureichend berücksichtigt seien.

Kraft-Wärme-Kopplung sowie industrielle Eigen- und Standorterzeugung würden benachteiligt. Der Verband fordert mehr Transparenz über die Kostenfolgen und längere Übergangsfristen.

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