Netzentgelte, Milliarden

Netzentgelte: 37 Milliarden Euro jährlich werden neu verteilt

28.05.2026 - 10:30:30 | boerse-global.de

Bundesnetzagentur plant grundlegende Reform der Netzentgelte. Solar-Besitzer sollen ab 2029 mehr zahlen, Großproduzenten erstmals beitragen.

Netzentgelte: 37 Milliarden Euro jährlich werden neu verteilt - Foto: über boerse-global.de
Netzentgelte: 37 Milliarden Euro jährlich werden neu verteilt - Foto: über boerse-global.de

Die Kosten für Deutschlands Stromnetze steigen auf rund 37 Milliarden Euro jährlich – und machen knapp 30 Prozent der durchschnittlichen Haushaltsstromrechnung aus. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will das System nun grundlegend umkrempeln.

Das Reformpapier mit dem Namen „AgNes" (Allgemeines Netzentgeltsystem Strom) soll die Verteilung der Kosten gerechter gestalten. BNetzA-Präsident Klaus Müller spricht von einer längst überfälligen Anpassung: Wer die Netze belaste, solle auch dafür zahlen.

Neue Kosten für Solar-Besitzer

Ab 2029 sollen sogenannte „Prosumer" – Haushalte, die sowohl Strom verbrauchen als auch selbst produzieren, etwa via Photovoltaik-Anlage – einen höheren Grundpreis zahlen. Die Behörde rechnet mit Mehrkosten von unter 100 Euro pro Jahr, wobei die genauen Beträge regional variieren.

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Für die rund 40 Millionen Standard-Haushalte ohne eigene Stromproduktion bleiben die Änderungen dagegen überschaubar. Ausdrücklich ausgenommen von den höheren Gebühren: Balkonkraftwerke. Auch Einspeisegebühren für Privathaushalte oder Balkon-Solaranlagen sind nicht vorgesehen.

Großproduzenten müssen erstmals zahlen

Eine echte Zäsur: Wind- und Solarparks sollen künftig ebenfalls zu den Netzkosten beitragen. Geplant ist eine Leistungsgebühr von vier bis sieben Euro pro Kilowatt und Jahr. Die Einnahmen daraus könnten laut BNetzA jährlich bis zu zwei Milliarden Euro betragen.

Bestehende Anlagen erhalten eine 20-jährige Bestandsschutzfrist. Auch Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 100.000 Kilowattstunden werden umgestellt – vom bisherigen leistungsbasierten auf ein kapazitätsbasiertes Preismodell.

Batteriespeicher und Industrie profitieren

Für Batteriespeicher gelten Übergangsregeln: Die bisherige Befreiung von Netzentgelten bleibt bis zum 4. August 2029 bestehen – vorausgesetzt, die Anlagen wurden innerhalb von 20 Jahren vor diesem Datum in Betrieb genommen. Neue Großspeicher zahlen künftig eine moderate Leistungsgebühr, bleiben aber von energiemengenbasierten Abgaben verschont. Häusliche Speicher sind komplett ausgenommen.

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Investitionsentscheidungen, die vor dem offiziellen Inkrafttreten von „AgNes" – voraussichtlich zum 1. Januar 2027 – getroffen werden, sollen nach den alten Regeln behandelt werden. Das schafft Planungssicherheit.

In einer separaten Ankündigung bestätigte Müller die Verlängerung des sogenannten Bandlastprivilegs für energieintensive Industrieunternehmen. Die Ermäßigungen, die eigentlich 2028 auslaufen sollten, bleiben nun bis Ende 2031 gültig. Ein Pilotprojekt mit sechs Unternehmen testet derzeit flexible Stromverbrauchsmodelle – eine Lösung, die auch europäischen Rechtsvorgaben standhalten soll.

Zeitplan und dynamische Zukunft

Die aktuelle Netzentgeltverordnung (StromNEV) läuft am 31. Dezember 2028 aus. Die BNetzA will im Sommer 2026 eine formelle Konsultation zum neuen „AgNes"-Rahmen starten, die endgültigen Regeln sollen bis Ende 2026 feststehen.

Doch das ist erst der Anfang: Ab 2030 plant die Behörde dynamische Netzentgelte für Speicher, ab 2032 auch für Einspeiseanlagen. Zwischen 2030 und 2035 soll ein flexibles System entstehen, das netzfreundliches Verbrauchs- und Produktionsverhalten belohnt. Wer seinen Stromverbrauch also clever steuert, könnte künftig bares Geld sparen.

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