Nettoverluste 2027: Steuerzahlerbund warnt vor Mehrbelastung
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDer Bund der Steuerzahler erwartet, dass viele Arbeitnehmer 2027 trotz der geplanten Steuerreform weniger Netto vom Brutto haben werden. Verbandspräsident Reiner Holznagel sagte der „Rheinischen Post“, die Sozialversicherungslasten stiegen weiter, während die Entlastung bei der Einkommensteuer gering ausfalle.
Steigende Sozialabgaben belasten Facharbeiter
„2027 droht zum Jahr der Ernüchterung für viele Arbeitnehmer zu werden“, sagte Holznagel. Unter dem Strich würden viele Beschäftigte im kommenden Jahr Nettoverluste erleiden.
Besonders betroffen seien nach seiner Einschätzung gutverdienende Facharbeiter. Bei ihnen stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen doppelt: Neben der prozentualen Erhöhung komme monatlich ein weiterer Betrag von 300 Euro hinzu, auf den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig würden.
Kritik an der Steuerreform
Holznagel bezeichnete die Steuerreform als ambitionslos. Erstmals seit 2016 wolle die Bundesregierung die Inflation im Einkommensteuertarif nicht mehr ausgleichen.
Die dadurch begrenzte steuerliche Entlastung könne die zusätzlichen Belastungen durch Sozialversicherungsbeiträge nach Einschätzung des Steuerzahlerbundes nicht kompensieren.
Die erwarteten Nettoverluste für Arbeitnehmer im Jahr 2027 ergeben sich nach der Einschätzung des Bundes der Steuerzahler aus dem Zusammenspiel von Einkommensteuer und Sozialabgaben. Steigt das Bruttoeinkommen, erhöhen sich bei vielen Beschäftigten zugleich die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Werden die steuerlichen Freibeträge und Tarife nicht im gleichen Maß an die Inflation angepasst, kann die reale Entlastung trotz nominal höherer Löhne gering ausfallen oder ausbleiben.
Besonders relevant ist die Entwicklung für Beschäftigte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen. Bis zu diesen Einkommensgrenzen werden Beiträge erhoben; eine Anhebung vergrößert daher bei gutverdienenden Arbeitnehmern den beitragspflichtigen Teil des Einkommens. Die Belastung verteilt sich grundsätzlich auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer, während bestimmte Pflegeversicherungszuschläge allein von Beschäftigten getragen werden.
Auswirkungen auf Arbeitnehmer
Für die private Haushaltsplanung zählt nicht die Bruttolohnerhöhung, sondern der Betrag nach Steuern und Abgaben. Betroffen sein können insbesondere Fachkräfte mit Einkommen nahe oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sowie Kinderlose durch höhere Pflegeversicherungsbeiträge. Wie stark sich die Belastung im Einzelfall auswirkt, hängt unter anderem von Einkommen, Krankenkassenbeitrag, Familienstand und Kinderzahl ab.
Die politische Kernfrage lautet damit, ob die Steuerentlastung die zusätzlichen Sozialabgaben ausgleicht. Bleibt der Einkommensteuertarif hinter der Preisentwicklung zurück, steigt die Abgabenlast auch dann, wenn Arbeitnehmer nominal mehr verdienen.
