Nebenkostenabrechnung, Fehler

Nebenkostenabrechnung: Sieben typische Fehler in WEGs erkennen

Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 18:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum nennt sieben typische Mängel und empfiehlt, WEG-Abrechnungen vor der Versammlung gründlich zu prüfen.

WEG-Jahresabrechnung: Sieben Fehlerquellen gefährden Eigentümer
Moderne Fassade eines Wohngebäudes mit klaren architektonischen Linien und Balkonen bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften können für Eigentümer mit erheblichen finanziellen Risiken einhergehen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum hin. Wie Medien am 15. September 2026 berichteten, rät die Organisation allen Wohnungseigentümern dazu, die vorgelegte Jahresabrechnung bereits vor der anstehenden Eigentümerversammlung eingehend zu kontrollieren.

Nach Angaben des Verbands treten in der Praxis regelmäßig sieben typische Fehlerquellen auf. Dazu zählen fehlende Kontenbestände, nicht ausgewiesene Abrechnungsspitzen sowie zu grob zusammengefasste Kostenpositionen.

Zudem komme es immer wieder vor, dass ein falscher Verteilungsschlüssel angewendet werde, zuvor gefasste Beschlüsse der Eigentümer nicht umgesetzt seien, Untergemeinschaften falsch zugeordnet würden oder die Heizkosten fehlerhaft abgegrenzt seien.

Kontostände und Einzelpositionen im Blick behalten

Um Unstimmigkeiten frühzeitig aufzudecken, sollten Eigentümer sowohl die Gesamtabrechnung als auch ihre jeweilige Einzelabrechnung genau prüfen. Der Verband empfiehlt unter anderem, die Anfangs- und Endbestände sämtlicher Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft abzugleichen. Nur so lasse sich nachvollziehen, ob die ausgewiesenen Finanzflüsse rechnerisch aufgehen und das Gemeinschaftsvermögen korrekt erfasst ist.

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Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Aufschlüsselung der laufenden Betriebsausgaben. Kostenpositionen dürfen von der Verwaltung nicht unzulässig zusammengefasst werden.

So ist es laut dem Verband unzulässig, Ausgaben für Reparaturen oder für die Treppenhausreinigung pauschal unter dem Sammelbegriff der Hausmeisterkosten zu verbuchen. Solche Posten müssen separat aufgeführt und belegt werden, um Transparenz über die tatsächlichen Dienstleistungen und Instandhaltungen zu gewährleisten.

Verteilungsschlüssel und Heizkostenabgrenzung beachten

Auch bei der Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Parteien treten Fehler auf. Grundsätzlich erfolgt die Kostenverteilung zwar meist nach dem Miteigentumsanteil, allerdings können Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft oder Vorgaben in der Gemeinschaftsordnung abweichende Schlüssel vorsehen. Eigentümer sollten daher prüfen, ob für die jeweilige Kostenart der vereinbarte Maßstab zugrunde gelegt wurde.

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Besondere Aufmerksamkeit erfordert zudem die Heizkostenabrechnung. Hierbei gilt es, unterschiedliche Berechnungsansätze zu beachten: Während die Gesamtabrechnung nach dem Zahlungsprinzip erstellt wird, muss die Einzelabrechnung für die jeweilige Wohneinheit nach dem Verbrauchsprinzip gemäß der Heizkostenverordnung erfolgen.

Stimmen diese Abgrenzungen nicht, drohen Verzerrungen bei den Nachforderungen oder Guthaben, weshalb eine Klärung noch vor der Beschlussfassung auf der Versammlung ratsam ist.

Mehr zum Thema bei FOCUS online: „Nebenkostenabrechnung der WEG: Diese sieben Fehler kosten Eigentümer schnell viel Geld“

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