Nachhaltigkeitsstandards, Datenpunkte

Nachhaltigkeitsstandards: 60 Prozent weniger Datenpunkte für KMU

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 22:41 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission entlastet kleine Firmen mit dem neuen VSME-Standard und reduziert die Pflichtdatenpunkte für große Unternehmen drastisch.

EU-Kommission: Neuer Nachhaltigkeitsstandard VSME für KMU verabschiedet
Ein minimalistischer Schreibtisch mit einem Tablet, auf dem abstrakte Datenvisualisierungen für Nachhaltigkeitsberichte zu sehen sind. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Europäische Kommission hat Anfang Juli den freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (VSME) verabschiedet. Ziel ist es, bürokratische Hürden für Firmen außerhalb der direkten CSRD-Berichtspflicht zu senken. Gleichzeitig sollen Datenabfragen in Lieferketten begrenzt werden.

60 Prozent weniger Datenpunkte

Mit der Verabschiedung kamen auch die überarbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS). Das Kernstück der Reform: Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sank von 1.144 auf rund 500. Das entspricht einem Rückgang von über 60 Prozent. Das gesamte Anforderungsvolumen soll sogar um rund 70 Prozent geschrumpft sein.

Für große Unternehmen wird die Anwendung der überarbeiteten ESRS ab dem Geschäftsjahr 2027 verpflichtend. Für 2026 gibt es eine Option zur freiwilligen vorzeitigen Anwendung. Der neue VSME-Standard bietet KMU eine freiwillige Lösung, um den Informationsbedarf von Banken und Geschäftspartnern zu decken – ohne den vollen ESRS-Umfang erfüllen zu müssen.

Der „Value Chain Cap“ schützt Zulieferer

Ein zentrales Element ist der sogenannte „Value Chain Cap“. Dieser Mechanismus erlaubt es berichtspflichtigen Unternehmen künftig nur noch, jene Daten von KMU-Zulieferern zu verlangen, die im VSME-Standard vorgesehen sind. Das verhindert, dass Großkonzerne ihre Berichtspflichten ungefiltert an kleinere Partner weiterreichen.

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Ausnahmen gibt es nur, wenn andere rechtliche Verpflichtungen greifen oder KMU die Daten freiwillig bereitstellen.

Höhere Schwellenwerte durch EU-Omnibus-Paket

Bereits im Frühjahr 2026 passte das EU-Omnibus-Paket (Richtlinie 2026/470) die Schwellenwerte für die direkte CSRD-Berichtspflicht an. Die strengen Vorgaben gelten jetzt nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro.

Trotz der Lockerungen bleibt die zivilrechtliche Haftung für Nachhaltigkeitspflichten bestehen. Betroffene haben weiterhin Anspruch auf vollständige Entschädigung bei Verstößen. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis März 2027 Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen.

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Erste Unternehmen nutzen den VSME-Standard

Einige Organisationen setzen den neuen Standard bereits ein. Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) veröffentlichte ihren Nachhaltigkeitsbericht für 2025 erstmals auf VSME-Basis. Die dpa senkte ihre CO2-Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um 9,3 Prozent auf 2.737 Tonnen. Die Fluktuationsrate ging auf 5,9 Prozent zurück.

Auch der Fahrradkomponentenhersteller Humpert (Ergotec) nutzt den Standard für seine zweite Nachhaltigkeitserklärung im Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Das Unternehmen fokussiert sich auf das Reshoring der Fertigung und umweltfreundliche Verchromungsverfahren.

Andere Marktteilnehmer bereiten sich derzeit vor. Die Logistikgruppe Noerpel plant, erstmals 2028 für das vorangegangene Geschäftsjahr einen Bericht vorzulegen. Für die externe Prüfung (limited assurance) soll bis Mitte 2027 ein einheitlicher Standard festgelegt werden.

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