Nachhaltigkeitsberichterstattung, Kommission

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Kommission senkt Datenpflichten um 61%

29.05.2026 - 08:36:49 | boerse-global.de

Die EU-Kommission schlägt einen freiwilligen Standard für Nachhaltigkeitsberichte vor und reduziert Pflichtangaben um 61 Prozent.

CureVac’s Final Chapter: BioNTech Consolidates Control in Landmark Acquisition - Foto: über boerse-global.de
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Ein neuer freiwilliger Standard entlastet vor allem kleinere Firmen.

Freiwilliger Rahmen für mittelständische Unternehmen

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Der vorgeschlagene Voluntary Sustainability Reporting Standard (VS) richtet sich an Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern, die bisher nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Die öffentliche Konsultation läuft noch bis zum 3. Juni 2026 – Unternehmen und Verbände können bis dahin Stellungnahmen einreichen.

Ein Kernstück des Entwurfs ist die sogenannte Value Chain Cap. Diese Begrenzung soll den „Trickle-down-Effekt" verhindern, bei dem Großkonzerne ihre Berichtspflichten an kleinere Zulieferer weiterreichen. Die Kommission will kleinere Betriebe so vor übermäßigen Datenanfragen in der Lieferkette schützen. Der Standard basiert auf früheren Empfehlungen für kleine und mittlere Unternehmen (VSME). Die endgültige Fassung soll noch im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht werden.

Deutlicher Abbau der Pflichtberichte

Parallel zum freiwilligen Standard präsentierte die Kommission einen überarbeiteten Entwurf der verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – auch „Simplified ESRS" genannt. Die Reform folgt einer technischen Stellungnahme von EFRAG vom 30. November 2025.

Die Zahl der erforderlichen Datenpunkte sinkt um 61 Prozent. Betroffen sind vor allem die Wesentlichkeitsanalyse und die Berichterstattung über Lieferketten. Die vereinfachten Standards werden ab dem Geschäftsjahr 2027 verpflichtend. Unternehmen dürfen sie aber bereits freiwillig für das Geschäftsjahr 2026 anwenden.

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Kommende Umweltauflagen und Forderungen der Industrie

Die Berichtsreform kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die EU eine Welle neuer Compliance-Vorschriften vorbereitet. Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) mit strengen Dokumentationspflichten. Am 27. September 2026 tritt zudem eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher in Kraft, die vage Umweltversprechen wie „klimaneutral" ohne Nachweise verbietet.

Der Elektroindustrieverband ZVEI fordert mehr Kohärenz zwischen den verschiedenen EU-Regelungen. Konkret verlangt der Verband die Beseitigung von Doppelungen zwischen dem Data Act und der Ökodesign-Verordnung (ESPR). Besonders wichtig: ein pragmatischerer Ansatz beim Datenschutz, der die digitale und grüne Transformation nicht behindert, sondern fördert.

Bis Mitte Juli 2026 will die Kommission zudem Pläne vorlegen, die das EU-Emissionshandelssystem (ETS) mit verpflichtenden Transformationsinvestitionen verknüpfen. Hintergrund ist der Druck aus Industriezweigen wie Chemie und Stahl, die um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit fürchten.

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