Nachhaltigkeitsberichte: EU kürzt KMU-Standard von 66 auf 29 Seiten
11.06.2026 - 19:24:43 | boerse-global.de
Gleichzeitig steigen die Haftungsrisiken für Unternehmen.
Weniger Bürokratie für KMU
Die Bundesregierung stellt den Sustainable-Finance-Praxisbeirat neu auf. Künftig sitzen nur noch 20 Mitglieder in dem Gremium. Ziel: Die Berichtsabläufe effizienter gestalten.
Drohen Ihrem Unternehmen Strafen durch die neue EU-Entwaldungsverordnung? Viele Händler wissen nicht, ob sie betroffen sind – ein kostenloser Leitfaden klärt auf. Risiken schnell erkennen und vermeiden
Noch deutlicher fällt die Verschlankung auf EU-Ebene aus. Die Kommission kürzt den freiwilligen Standard für nicht börsennotierte KMU (VSME) drastisch. Statt 66 Seiten umfasst das Dokument nach der Überarbeitung nur noch 29 Seiten. Betroffen sind Firmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern. Die Kommission will die Komplexität der Datenerhebung senken, ohne die Transparenz zu gefährden.
Berichte werden kürzer – Datenqualität bleibt Problem
Eine aktuelle KPMG-Studie zeigt: Unternehmen reagieren bereits auf die neuen Anforderungen. Die Analyse von 40 Nachhaltigkeitsberichten der Saison 2025/26 ergab einen Rückgang des durchschnittlichen Umfangs von 168 auf 143 Seiten.
Doch die Datenqualität bleibt eine Baustelle. 95 Prozent der untersuchten Unternehmen nutzen Schätzungen, um ihre Berichtsdaten zu vervollständigen. Die drei zentralen Themen der aktuellen Berichterstattung: Klimawandel, Arbeitskräftebelange und Unternehmensführung.
In Österreich gilt seit Februar das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG). Es überführt die EU-Vorgaben in nationales Recht und schafft einen verbindlichen Rahmen.
Gerichte werden strenger bei Klimaversprechen
Während die Bürokratie sinkt, steigen die rechtlichen Risiken. Das Landgericht Köln erließ ein Versäumnisurteil gegen die Bayer AG. Die Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt – wegen irreführender Werbung mit Netto-Null-Emissionszielen bis 2050. Der Vorwurf: Bayer legte keine konkreten Maßnahmen zur Zielerreichung dar. Der Konzern hatte die beanstandeten Aussagen zwar bereits angepasst, aber keine Unterlassungserklärung abgegeben.
Auch die Standardsetzer ziehen nach. Die Science Based Targets initiative (SBTi) veröffentlichte die zweite Version ihres Corporate Net-Zero Standard. Wesentliche Neuerung: Der Fokus liegt jetzt auf Fünfjahreszyklen statt auf sehr langfristigen Zielen. Damit sollen Klimaschutzmaßnahmen kurzfristig überprüfbar werden.
Neue Regeln für Rechenzentren und Entwaldung
Die EU-Kommission plant ein Nachhaltigkeits-Label für Rechenzentren ab Mitte August 2027. Die Rechenkapazitäten sollen sich verdreifachen, gleichzeitig steigen die Anforderungen an Strom- und Wassereffizienz sowie an Grünstrom-Nachweise.
Die neue EU-Entwaldungsverordnung überrascht viele Unternehmen unvorbereitet, obwohl sie bereits seit Mitte 2023 gilt. Dieser kostenlose Download mit praktischer Checkliste zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Sorgfaltspflichten ohne großen Aufwand erfüllen. Gratis-Leitfaden zur EU-Entwaldungsverordnung sichern
Bei der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gibt es ebenfalls ein Update. Die Kommission senkt den bürokratischen Aufwand, hält aber an den Kernanforderungen zur Rückverfolgbarkeit fest. Das technische TRACES-System zur Datenübermittlung soll noch in diesem Monat freigeschaltet werden.
Die Botschaft ist klar: Die Phase der reinen Mengenausweitung ist vorbei. Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsdaten künftig so aufbereiten, dass sie nicht nur formalen Standards entsprechen – sondern auch vor Gericht bestehen.
