Galeria-Insolvenz, Insolvenzgeld

Galeria-Insolvenzgeld: 12.000 Beschäftigte können hoffen

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 16:14 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Nach dem erneuten Insolvenzantrag von Galeria warten rund 12.000 Beschäftigte auf die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit zum Insolvenzgeld. Eine besondere rechtliche Konstellation könnte die Auszahlung ermöglichen, obwohl das Unternehmen noch unter den Folgen der Insolvenz von 2024 steht.

  • Galeria betreibt 83 Warenhäuser und beschäftigt rund 12.000 Menschen. (Archivbild) - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa
    Galeria betreibt 83 Warenhäuser und beschäftigt rund 12.000 Menschen. (Archivbild) - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa
  • Das letzte Quartal des Jahres ist im Einzelhandel traditionell besonders wichtig. - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa
    Das letzte Quartal des Jahres ist im Einzelhandel traditionell besonders wichtig. - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa
Galeria betreibt 83 Warenhäuser und beschäftigt rund 12.000 Menschen. (Archivbild) - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa Das letzte Quartal des Jahres ist im Einzelhandel traditionell besonders wichtig. - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa

Nach dem erneuten Insolvenzantrag von Galeria könnte das Insolvenzgeld für die rund 12.000 Beschäftigten trotz der früheren Insolvenz des Warenhausunternehmens gezahlt werden.

Entscheidung der Bundesagentur steht aus

Die Bundesagentur für Arbeit prüft derzeit, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Viele Insolvenzrechtsexperten hatten zunächst bezweifelt, dass eine erneute Zahlung möglich ist, weil Galeria nach der Insolvenz von 2024 weiterhin der Planüberwachung unterliegt.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur könnte jedoch eine gesellschaftsrechtliche Besonderheit entscheidend sein: Die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH existiert zwar weiterhin, die Geschäftstätigkeit wurde aber auf die Galeria S.à r.l. & Co. KG übertragen. Diese Gesellschaft befindet sich nach den gerichtlichen Registereinträgen nicht in der Planüberwachung.

Rechtliche Bewertung ist umstritten

Der Insolvenzexperte Manfred Hunkemöller hält eine Zahlung für möglich, wenn ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden habe und die übrigen Voraussetzungen erfüllt seien. Der Bonner Rechtsprofessor Gregor Thüsing warnt dagegen, die bloße Existenz einer anderen juristischen Person reiche nicht aus.

Entscheidend sei, ob ein neues Insolvenzereignis vorliege und die neue Gesellschaft insolvenzgeldrechtlich tatsächlich als anderer Arbeitgeber gelte. Ansatzpunkte dafür liefere die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Arbeitgeberwechseln während eines Sanierungsverfahrens.

Vorfinanzierung soll Gehälter sichern

Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus hat die Zahlung des Insolvenzgeldes beantragt. Sie soll über eine Bank vorfinanziert werden, damit die Beschäftigten schneller Geld erhalten. Die monatliche Gehaltssumme bei Galeria beträgt dem Vernehmen nach knapp 25 Millionen Euro.

Die Entscheidung der Bundesagentur wird in Kürze erwartet. Für Galeria ist es die vierte Insolvenz innerhalb von sechs Jahren; der Geschäftsbetrieb in den 83 Filialen soll zunächst weiterlaufen.

Finanzierung und Streit über die Sanierung

Bereits im Frühjahr waren die finanziellen Spielräume knapp. Vermieter berichteten über ausbleibende Mietzahlungen, während die Geschäftsführung auf Liquiditätsschwankungen verwies. Im Juni erhielt Galeria eine Kreditlinie von bis zu 160 Millionen Euro, die durch Warenbestände abgesichert ist.

Unter den Eigentümern und der Geschäftsführung um Tilo Hellenbock gab es zuletzt Differenzen über die Neuausrichtung. Miteigentümer Bernd Beetz bezeichnete den Insolvenzantrag als vermeidbar. Den Geschäftsführern werden unter anderem fehlende Investitionen und eine zu langsame Transformation vorgeworfen; die Eigentümer sehen die Verantwortung dagegen vor allem beim Unternehmen.

Beschäftigte bangen um ihre Arbeitsplätze

In vielen Filialen sind nach Angaben aus dem Unternehmen Rolltreppen, Fahrstühle und Lüftungsanlagen defekt. Die Belegschaft kritisiert sowohl die Geschäftsführung als auch die Eigentümer. Galeria muss nach gut zwei Jahren erneut Investoren finden, wenn das Unternehmen langfristig fortgeführt werden soll.

Das für den Einzelhandel wichtige Weihnachtsgeschäft könnte kurzfristig helfen. Aus dem Unternehmen heißt es, die Umsätze seien vielerorts vernünftig und die Kundenfrequenz nach dem Insolvenzantrag teilweise sogar gestiegen.

Vierte Insolvenz in sechs Jahren

Galeria befindet sich erneut in einem Insolvenzverfahren, obwohl das Unternehmen erst 2024 aus einer früheren Pleite hervorgegangen war. Damals wurden neun von 92 Warenhäusern geschlossen; seit Sommer 2024 gehören die verbliebenen Standorte der US-Investmentgesellschaft NRDC und einer Beteiligungsfirma von Bernd Beetz. Der erneute Antrag zeigt, dass die Sanierung die strukturellen Probleme des Warenhausgeschäfts bislang nicht dauerhaft gelöst hat.

Insolvenzgeld als entscheidender Zeitfaktor

Für die rund 12.000 Beschäftigten ist die Frage des Insolvenzgeldes unmittelbar relevant. Die monatliche Gehaltssumme liegt bei knapp 25 Millionen Euro. Eine Vorfinanzierung könnte den Geschäftsbetrieb stabilisieren und Zeit für die Prüfung der wirtschaftlichen Lage sowie für Gespräche mit möglichen Investoren schaffen. Rechtlich hängt die Zahlung unter anderem davon ab, ob die Galeria S.à r.l. & Co. KG als anderer Arbeitgeber und der aktuelle Antrag als neues Insolvenzereignis bewertet werden.

Folgen für Innenstädte und Beschäftigte

Galeria betreibt 83 Filialen, deren Zukunft über die Belegschaft hinaus Auswirkungen auf viele Innenstädte hat. Warenhäuser wirken häufig als Ankerbetriebe für benachbarte Geschäfte und die Gastronomie; Schließungen können Leerstände und sinkende Kundenfrequenzen nach sich ziehen. Zugleich verschärfen Onlinehandel, verändertes Konsumverhalten und hohe Kosten den Wettbewerbsdruck. Kurzfristig entscheidet daher die Finanzierung der Gehälter über die Stabilität des Betriebs, langfristig überlebenswichtig sind ein tragfähiges Sortiment, Investitionen in die Filialen und ein belastbares Sanierungskonzept.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

NDR: „Galeria stellt erneut Insolvenzantrag: Diese sechs Häuser in Niedersachsen sind betroffen“ (07.10.2026)

Der Bericht bestätige den vierten Insolvenzantrag innerhalb von sechs Jahren und stelle die Folgen für sieben Filialen in Niedersachsen und Bremen mit insgesamt 672 Beschäftigten heraus. Er verweise zusätzlich auf Kritik aus Kommunen und von der Industrie- und Handelskammer sowie auf die Bedeutung der Warenhäuser für Innenstädte; die Frage des Insolvenzgeldes bleibe auch dort offen.

DER SPIEGEL: „Galeria: Erneute Insolvenz – Miteigentümer kritisiert Management“ (05.10.2026)

Der Artikel hebe die Kritik des Miteigentümers Bernd Beetz am Management hervor und schreibe, der Umbau erfolge zu langsam. Zugleich ordne er die erneute Insolvenz in die Eigentümer- und Investitionsgeschichte seit 2024 ein und verweise auf die Einschätzung eines Handelsexperten, wonach Management, Eigentümerwechsel und fehlende Investitionen zur Krise beigetragen hätten.

Medienübergreifend werde bestätigt, dass der Geschäftsbetrieb zunächst weiterlaufe und die Beschäftigten im Mittelpunkt der Folgen stünden. Unterschiede gebe es bei der Schwerpunktsetzung: Während der NDR regionale Arbeitsplätze, Innenstädte und kommunale Reaktionen betone, rücke der SPIEGEL die Verantwortung von Eigentümern und Management in den Vordergrund.

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