Nach Asylrechtsreform: Mehrheit bekommt ein Schnellverfahren
Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 07:52 Uhr | dpa, AD HOC NEWSWie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mitteilt, wurden zwischen dem Inkrafttreten der Reform am 12. Juni und Ende Juli 2.093 beschleunigte Asylverfahren und 1.561 reguläre Asylverfahren eingeleitet. Die beschleunigten Verfahren müssen gemäß der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
Die neue EU-Asylverfahrensverordnung erlaubt beschleunigte Verfahren unter anderem für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten oder aus Ländern, deren EU-weite Anerkennungsquote bei höchstens 20 Prozent liegt.
Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, erwartet: "Es wird wegen der Kürze der Zeit also absehbar zu mehr Fehlentscheidungen kommen." Sie kritisiert zudem, dass die Türkei "trotz der massiven Verfolgung Oppositioneller und offensichtlich politisch geführter Gerichtsverfahren" nun als sogenannter sicherer Herkunftsstaat im Sinne der EU-Regeln gelte.
Neu sind auch die sogenannten Grenzverfahren für Menschen, die an einer EU-Außengrenze festgestellt werden, was in Deutschland nur die Flughäfen und Seehäfen betrifft. Menschen, die über ihre Identität getäuscht haben, Ausländer, die eine Gefahr darstellen und Menschen aus Herkunftsstaaten, bei denen in Bezug auf deren Asylantrag eine durchschnittliche EU-weite Schutzquote von höchstens 20 Prozent vorliegt, werden dafür in Einrichtungen untergebracht, die sie während des laufenden Verfahrens nur zum Zweck der Ausreise verlassen dürfen. Vom Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen.
Zwischen dem 12. Juni und dem 21. August wurden laut Bundesregierung 36 Grenzverfahren abgeschlossen. Sie betrafen unter anderem fünf brasilianische Staatsangehörige und vier Menschen aus Georgien. 22 Schutzersuchen wurden abgelehnt. In den ersten Wochen wurde den Angaben zufolge zudem vier Menschen aus Ghana, dem Senegal, Kolumbien und Marokko infolge eines Grenzverfahrens die Einreise verweigert.
