Mutterschutz, Teilkrankschreibung und neue Pflichten: Das ändert sich 2026 für Arbeitnehmer
05.05.2026 - 04:10:00 | boerse-global.de
Im Zentrum stehen erweiterte Schutzfristen nach Schwangerschaftsabbrüchen, eine geplante Teilkrankschreibung und Millioneninvestitionen in die betriebliche Gesundheitskommunikation. Das Ziel: Beschäftigte besser schützen und flexiblere Rückkehrmöglichkeiten schaffen.
Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten
Seit Sommer 2025 gelten neue, gestaffelte Schutzfristen nach einer Fehlgeburt. Betroffene Frauen haben bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Die Dauer richtet sich nach dem Zeitpunkt des Verlusts: Bei einem Verlust ab der 13. Woche sind es zwei Wochen, ab der 17. Woche sechs Wochen und ab der 20. Woche acht Wochen.
Sifas und Arbeitgeber unterschätzen oft ihre gesetzlichen Pflichten beim Mutterschutz – ein kostenloser Leitfaden zeigt, wie man es richtig macht. Kostenlose Checklisten und Vorlagen helfen, rechtssichere GBUs in kürzester Zeit zu erstellen. Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz: So erstellen Sifas Dokumente, die von Aufsichtsbehörden sofort anerkannt werden
Die finanzielle Absicherung erfolgt durch ein Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, um den Netto-Ausgleich sicherzustellen. Seit dem 1. Januar 2026 wurde der Nachweisprozess vereinfacht – die Dokumentation läuft jetzt über das standardisierte Vordruckmuster 9.
Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes für 2024 zeigen: Jedes dritte Kind kam per Kaiserschnitt zur Welt. Hamburg verzeichnete mit 36,4 Prozent den Höchstwert, Sachsen mit 27,4 Prozent den niedrigsten. Der Deutsche Hebammenverband kritisiert, dass über 80 Prozent der Schwangeren als Risikofälle eingestuft würden – oft ohne unmittelbares geburtsrelevantes Risiko.
Kommt die Teilkrankschreibung?
Die Bundesregierung unter Kanzler Merz plant die Einführung einer Teilkrankschreibung. Ein Gesetzentwurf wurde im Frühjahr 2026 im Kabinett beraten. Ärzte sollen Arbeitsunfähigkeit künftig in Stufen von 25, 50, 75 oder 100 Prozent feststellen können.
Voraussetzung: eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit von mindestens vier Wochen. Nötig ist zudem die Zustimmung des Versicherten und des Arbeitgebers. Das Unternehmen muss innerhalb von sieben Tagen über den Antrag entscheiden. Das Modell eignet sich besonders für Beschäftigte mit psychischen Erkrankungen, Wirbelsäulenleiden oder Krebs.
Die Entgeltfortzahlung bleibt in den ersten sechs Wochen unverändert. Danach folgt eine Kombination aus anteiligem Gehalt und Krankengeld. Politisch diskutiert wird zudem eine Senkung des Krankengeldes von 70 auf 65 Prozent. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Sozialverband Deutschland (SoVD) lehnen den Vorstoß ab.
26 Millionen Euro für Gesundheitskommunikation
Der AOK-Bundesverband hat Anfang Mai 2026 einen Fünfjahresvertrag für betriebliche Gesundheitskommunikation vergeben. Ein Konsortium unter Führung der Berliner Agentur Muehlhausmoers Corporate Communications sicherte sich den Zuschlag. Das Auftragsvolumen liegt bei 26 Millionen Euro, der Höchstwert bei 35 Millionen Euro. Zum Konsortium gehören auch die Zebra Group sowie Chemmedia und Mindbox.
Parallel läuft seit Anfang Mai die Bewerbungsphase für den Mental Health Award 2026, verliehen von Focus-Business. Unternehmen können ihre Konzepte bis zum 31. Juli einreichen. Die Gewinner erhalten ein Mediavolumen von jeweils 50.000 Euro. Die Preisverleihung findet am 22. Oktober 2026 in München statt. Erstmals gibt es eine Kategorie für Anbieter von Employee Assistance Programs (EAP).
Ergonomie: Zehn Schritte für Büro und Homeoffice
Aktuelle Leitfäden zur Ergonomie empfehlen einen strukturierten Zehn-Schritte-Plan für Büro- und Homeoffice-Arbeitsplätze. Wesentliche Punkte: die richtige Sitzhöhe, Monitorpositionierung mit einem Augenabstand von 45 bis 70 Zentimetern und die Einhaltung von 90-Grad-Winkeln bei Ellbogen und Knien.
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Für Outdoor-Berufe zeigen sich spezifische Risiken. Eine Studie des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen (NCT) in Heidelberg mit über 400 Patienten belegt: Personen in Außenberufen haben ein mehr als doppelt so hohes Risiko für Melanome im Gesichtsbereich. Trotz dieser Dosis-Wirkungs-Beziehung nutzen 56 Prozent der rund 5,5 Millionen im Freien Beschäftigten selten oder nie Sonnenschutz.
Psychische Belastung: Jeder dritte Mediziner betroffen
Die WHO veröffentlichte im Rahmen der European Public Health Week im Mai 2026 alarmierende Daten. Eine Erhebung mit über 90.000 Befragten zeigt: Etwa ein Drittel des medizinischen Personals leidet unter Symptomen von Depression oder Angstzuständen. Rund zehn Prozent der Befragten äußerten Suizidgedanken.
Auch in anderen Branchen bleibt die Belastung hoch. Eine Studie der University of Waterloo unter kanadischen Truckern ergab: 57 Prozent der Fahrer leiden unter Muskel-Skelett-Schmerzen. Als Hauptrisikofaktoren gelten physische Belastung, schlechtes Arbeitsklima und allgemeine Erschöpfung. Große Logistikunternehmen reagieren mit Wellness-Programmen und technischen Lösungen zur Vibrationsdämpfung.
Neue Pflichten ab Juni und Juli 2026
Zum 1. Juni 2026 tritt die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Die wichtigste Änderung: Die kleine Regelbetreuung ist künftig für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten möglich (bisher 10). Zudem darf bis zu ein Drittel der Betreuungsleistungen digital oder telefonisch erbracht werden. Fachkräfte mit Qualifikationen in Psychologie oder Ergonomie werden explizit für die sicherheitstechnische Betreuung zugelassen. Eine Übergangsfrist gilt bis Ende Mai 2027.
Ab dem 1. Juli 2026 erhalten Jobcenter erweiterte Befugnisse. Bei begründeten Zweifeln können sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anzweifeln. Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit kann dann zur Überprüfung der Erwerbsfähigkeit hinzugezogen werden. Der Druck auf eine lückenlose Dokumentation von gesundheitsbedingten Arbeitsausfällen steigt damit in allen Bereichen des Arbeitsmarktes.
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