Mütterrente III: Zehn Millionen Rentner bekommen ab 2027 mehr
13.06.2026 - 19:06:35 | boerse-global.de
Aktuelle Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile bringen neue Regelungen.
Finanzielle Leistungen: Wer bekommt was?
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt läuft die gesetzliche Mutterschutzfrist. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich der Schutz nach der Entbindung auf zwölf Wochen.
Gesetzlich krankenversicherte Frauen erhalten von ihrer Kasse maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag. Liegt das durchschnittliche Nettogehalt höher, muss der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zahlen.
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Zur Refinanzierung nehmen alle Betriebe am Umlageverfahren U2 teil. Die Krankenkassen erstatten die gezahlten Zuschüsse samt Sozialversicherungsbeiträge – die Frist dafür beträgt vier Jahre.
Arbeitszeiten und Kündigungsschutz
Werdende Mütter dürfen maximal 8,5 Stunden täglich arbeiten. Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist grundsätzlich verboten.
Der Kündigungsschutz greift, sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt. Er gilt bis vier Monate nach der Entbindung.
Eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) soll die Rechte Betroffener stärken. Der Bundestag beriet am 11. Juni 2026 erstmals darüber. Geplant sind eine Verlängerung der Klagefrist von zwei auf vier Monate und eine Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
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Elternzeit: Fallstricke für freiwillig Versicherte
Für gesetzlich Versicherte in der Elternzeit gilt: Wer pflichtversichert ist, wird beitragsfrei gestellt. Freiwillig Versicherte hingegen müssen auch ohne eigenes Einkommen einen Mindestbeitrag zahlen – so entschied das Bundessozialgericht.
Die Bemessungsgrundlage: Der 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße, aktuell 851,67 Euro. Der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14,9 Prozent.
Mütterrente III: Mehr Geld für Mütter älterer Kinder
Zum 1. Januar 2027 soll die Mütterrente III in Kraft treten. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden künftig bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit angerechnet – bisher waren es 30. Das entspricht drei Rentenpunkten pro Kind.
Pro Kind gibt es einen zusätzlichen halben Rentenpunkt. Beim aktuellen Rentenwert bedeutet das eine monatliche Steigerung von rund 20,40 Euro. Schätzungen zufolge profitieren etwa zehn Millionen Rentner von der automatischen Anpassung. Die Auszahlung soll ab 2028 erfolgen.
Die Finanzierung ist umstritten. Bereits jetzt belastet die Mütterrente die Rentenkasse mit jährlich 13,5 Milliarden Euro. Eine Regierungskommission soll bis Ende Juni 2026 weitere Reformvorschläge zur langfristigen Stabilität des Systems vorlegen.
Was Beschäftigte wirklich wollen
Eine Forsa-Studie von Anfang 2026 zeigt: Zusätzliche Kinderbetreuungsangebote stuft nur ein Drittel der Beschäftigten als wichtigen Benefit ein. Deutlich höher priorisiert werden ortsunabhängiges Arbeiten und die Vier-Tage-Woche.
Der Mutterpass als zentrales Dokument der Schwangerschaftsbegleitung bleibt bestehen – künftig sowohl in Papierform als auch elektronisch in der Patientenakte.
