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München: Grund- und Gewerbesteuer sind bis zum 15. November fällig

Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 17:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die vierte Steuertranche für 2026 ist am 15. November fällig; ein SEPA-Mandat ermöglicht den automatischen Einzug künftiger Zahlungen.
Die Silhouette der Frauenkirche vor dem abendlichen Münchner Stadthimmel. Illustration mit AI erstellt.

In München steht der nächste Stichtag für kommunale Abgaben bevor. Die Stadtkämmerei München erinnert Immobilieneigentümer sowie Gewerbetreibende an die Fälligkeit der Grundsteuer und der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das vierte Quartal 2026. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, müssen die entsprechenden Beträge bis spätestens Sonntag, 15. November 2026, beglichen werden.

Steuerpflichtige sollten den vorgegebenen Termin genau im Blick behalten. Durch eine fristgerechte Begleichung der fälligen Abgaben lassen sich zusätzliche finanzielle Belastungen wie Säumniszuschläge, Mahngebühren und weitere Verfahrenskosten vermeiden, wie aus Berichten zu den Hinweisen der Finanzbehörde hervorgeht.

Da der Fälligkeitstag im November auf ein Wochenende fällt, empfiehlt sich für Selbstzahler eine rechtzeitige Veranlassung der Banküberweisung im Vorfeld, um Buchungsverzögerungen zwischen den Kreditinstituten auszuschließen.

Für die ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlungen nennt die Stadtverwaltung konkrete Vorgaben. Bei einer manuellen Überweisung muss zwingend die 13-stellige Kassenkonto- beziehungsweise Vertragsgegenstands-Nummer angegeben werden.

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Diese Kennziffer lässt sich dem jeweils zuletzt erteilten Bescheid entnehmen. Eine fehlerhafte oder unvollständige Angabe kann dazu führen, dass Zahlungen im Buchungssystem nicht rechtzeitig verbucht werden, was unberechtigte Mahnläufe auslösen könnte.

Als Alternative zur wiederkehrenden Einzelüberweisung verweist die Kämmerei auf das SEPA-Lastschriftverfahren. Steuerzahler können der Landeshauptstadt ein entsprechendes Lastschriftmandat erteilen, wodurch fällige Beträge künftig automatisch und termingerecht zum jeweiligen Fälligkeitstag eingezogen werden. Die Einrichtung dieses Mandats ist auch digital über das Portal der Stadt unter www.muenchen.de/sepa möglich.

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Die Vorauszahlungen zur Grund- und Gewerbesteuer werden im regulären Verfahren vierteljährlich fällig. Der November-Termin markiert dabei die vierte und letzte reguläre Tranche für das laufende Kalenderjahr 2026. Für Unternehmen und private Grundbesitzer bildet die termingerechte Abwicklung einen festen Bestandteil des betrieblichen und privaten Liquiditätsmanagements zum Jahresende.

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