Mobile Arbeit: Arbeitszeitspanne soll auf bis zu 17 Stunden wachsen
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 22:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Wirtschaftskommission des Ständerats hat einer angepassten Gesetzesvorlage zur Regelung mobiler Arbeit zugestimmt. Mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sich das Gremium für den Entwurf aus, der Arbeitszeiten und Ruhephasen im Homeoffice neu ordnen soll, wie aus einem Bericht vom 13. Oktober 2026 hervorgeht.
Gegenüber den Beschlüssen des Nationalrats nahm die Kommission jedoch deutliche Streichungen vor: Weder ein gesetzlich verankertes Recht auf Nichterreichbarkeit noch Ausnahmen für die Sonntagsarbeit fanden eine Mehrheit.
Differenzen zum Nationalrat bei Sonntagsarbeit und Erreichbarkeit
Im Zentrum der parlamentarischen Anpassungen steht der Verzicht auf zwei Kernpunkte, die zuvor vom Nationalrat in die Vorlage eingebracht worden waren. Die grosse Kammer hatte sich dafür ausgesprochen, bewilligungsfreie Sonntagsarbeit unter bestimmten Auflagen zu ermöglichen.
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Konkret war eine Regelung vorgesehen, die Beschäftigten den Einsatz an maximal neun Sonntagen pro Jahr für jeweils bis zu five Stunden gestattet hätte. Die Wirtschaftskommission des Ständerats verwarf diese Lockerung nun vollständig.
Ebenfalls gestrichen wurde der Passus, der Angestellten im Homeoffice ein ausdrückliches Recht auf Nichterreichbarkeit garantiert hätte. Die ständerätliche Kommission entschied sich dagegen, einen solchen Schutzanspruch gesetzlich festzuschreiben, womit dieser Aspekt der Arbeitsorganisation weiterhin den individuellen oder betrieblichen Vereinbarungen überlassen bleibt.
Flexiblere Ruhezeiten und erweiterter Arbeitszeitrahmen
Trotz der vorgenommenen Streichungen zielt die vorberatene Gesetzesvorlage darauf ab, das Arbeitsrecht an die Anforderungen des ortsunabhängigen Arbeitens anzupassen.
Ein zentrales Element bildet die Ausweitung der täglichen Arbeitszeitspanne auf bis zu 17 Stunden. Damit soll Beschäftigten ermöglicht werden, ihre Erwerbsarbeit über einen längeren Teil des Tages zu verteilen, um berufliche Aufgaben flexibler mit privaten Verpflichtungen zu koordinieren.
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Verbunden wird dieser erweiterte Rahmen mit flexibler gestalteten Ruhezeiten. Die Kommission betonte bei der Vorlage, dass diese Erleichterungen realisiert werden sollen, ohne den gesetzlichen Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden einzuschränken. Die Herausforderung besteht darin, betriebliche Flexibilität und die Vermeidung gesundheitlicher Überlastung in Einklang zu bringen.
Beratungen in der Wintersession
Nach der Verabschiedung in der zuständigen Kommission steht nun die parlamentarische Debatte im Plenum an. Das Geschäft wandert zur weiteren Behandlung in den Ständerat, der sich in der anstehenden Wintersession mit der modifizierten Vorlage befassen wird.
Da die Beschlüsse der ständerätlichen Kommission in zentralen Bereichen wie der Sonntagsarbeit und dem Recht auf Nichterreichbarkeit vom Kurs des Nationalrats abweichen, zeichnet sich im eidgenössischen Parlament ein Verfahren zur Differenzbereinigung ab. Die beiden Räte müssen klären, in welchem Umfang die Arbeitsgesetze für das Homeoffice gelockert werden und welche Schutzbestimmungen für Beschäftigte verbindlich bleiben sollen.
