Mobbing, Arbeitsplatz

Mobbing am Arbeitsplatz: 138.000 Österreicher betroffen – Prävention im Fokus

Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 10:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

138.000 Österreicher von Mobbing betroffen. Gerichte betonen formale Pflichten, während Präventionsmaßnahmen an Bedeutung gewinnen.

Mobbing am Arbeitsplatz: Statistik Austria zeigt Ausmaß und rechtliche Hürden
Ein leerer, modern eingerichteter Büroarbeitsplatz in gedämpftem Licht, der eine Atmosphäre der Isolation am Arbeitsplatz vermittelt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Aktuelle Daten der Statistik Austria verdeutlichen das Ausmaß von Schikane am Arbeitsplatz. Während Experten vor schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen warnen, zeigt die Rechtsprechung in Deutschland und Österreich die hohen Hürden für Betroffene und Arbeitgeber auf.

Die Belastung durch Mobbing am Arbeitsplatz bleibt ein zentrales Problem in der Arbeitswelt. Nach Erhebungen der Statistik Austria waren im Jahr 2020 rund 138.000 Erwerbstätige in Österreich von systematischen Schikanen betroffen. Die Tragweite solcher Konflikte wird oft erst durch Einzelberichte deutlich, wie etwa im Fall einer Teamlehrerin, die über einen Zeitraum von sechs Monaten massiven Anfeindungen durch eine Kollegin ausgesetzt war.

Psychosomatische Folgen und gesundheitliche Risiken

Die Auswirkungen von Mobbing beschränken sich selten auf die psychische Belastung während der Arbeitszeit. Ein Psychotherapeut wies darauf hin, dass die anhaltende Schikane weitreichende psychosomatische Folgen für die Betroffenen haben kann. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen nicht selten zu langen Ausfallzeiten oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.

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Trotz der statistisch belegten Fallzahlen und der bekannten Gesundheitsrisiken existiert in Österreich bislang kein eigener Straftatbestand für Mobbing. Betroffene müssen daher oft auf andere rechtliche Grundlagen ausweichen, um sich gegen Übergriffe am Arbeitsplatz zur Wehr zu setzen.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei unwirksamen Kündigungen

Auch in Deutschland beschäftigen Mobbing-Vorwürfe und die daraus resultierenden personellen Konsequenzen regelmäßig die Gerichte. Das Hessische Landesarbeitsgericht befasste sich Anfang des Jahres mit einem Fall, der die Pflichten von Arbeitnehmern nach einem Kündigungsstreit verdeutlicht.

In dem Verfahren hatte ein Arbeitgeber die Unwirksamkeit einer zuvor ausgesprochenen Kündigung eingeräumt und den Angestellten explizit zur Wiederaufnahme der Arbeit aufgefordert. Da die Arbeitspflicht mit dieser Aufforderung wieder auflebte, der Arbeitnehmer jedoch trotz einer Abmahnung nicht an seinem Arbeitsplatz erschien, wurde eine anschließende fristlose Kündigung für wirksam erklärt. Der Fall verdeutlicht, dass Arbeitnehmer auch in belasteten Verhältnissen formale Anforderungen erfüllen müssen, sofern keine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Eine Revision gegen diese Entscheidung ist derzeit beim Bundesarbeitsgericht anhängig.

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Investitionen in die Prävention

Um Konflikten am Arbeitsplatz vorbeugen und die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, rücken Präventionsmaßnahmen verstärkt in den Fokus öffentlicher Arbeitgeber. So sucht beispielsweise die Polizei Berlin derzeit eine Leitung für die Zentralstelle Prävention. Die unbefristete Position ist mit einem monatlichen Gehalt zwischen 6.828 Euro und 8.600 Euro dotiert.

Zu den Aufgaben in diesem Bereich gehört die Entwicklung von Strategien, um professionelle Standards im Umgang miteinander zu etablieren und die Eskalation von Konflikten zu verhindern. Die Bewerbungsfrist für diese Leitungsfunktion endet am 24. August 2026. Solche Investitionen in Personal und Strukturen unterstreichen die wachsende Bedeutung einer proaktiven Organisationskultur gegenüber dem Phänomen Mobbing.

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