Mitbestimmung, Reformpaket

Mitbestimmung: Reformpaket und KI-Vorgaben stellen Betriebsräte vor neue Anforderungen

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 21:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung reformiert Mitbestimmungsrecht und Betriebsräte stehen vor neuen Herausforderungen durch EU-KI-Gesetz.

Arbeitsrecht 2026: Neue Mitbestimmungsregeln und KI-Vorgaben
Moderne Büroatmosphäre mit digitalem Tablet und Datenvisualisierungen zur Darstellung von KI-Kompetenz und Mitbestimmung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung weitet die betriebliche Mitbestimmung im Sommer 2026 massiv aus. Ein Reformpaket und neue EU-Vorgaben zur Künstlichen Intelligenz stellen Personal- und Betriebsräte vor völlig neue Anforderungen.

Reformpaket verändert Arbeitsrecht

Anfang Juli präsentierten CDU/CSU und SPD ihr „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Die Pläne enthalten weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht – mit direkten Folgen für die Interessenvertretungen.

So soll die sachgrundlose Befristung auf bis zu 48 Monate ausgeweitet werden – zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2030. Zudem fällt zum 1. Januar 2027 das Schriftformerfordernis bei Befristungen weg.

Besonders relevant für Betriebsräte: Die Bundesregierung will die KI-Mitbestimmung beschleunigen. Auch die Nutzung von Vorrats-SE-Gesellschaften soll unterbunden werden, was die Unternehmensmitbestimmung betrifft.

Weitere Punkte des Pakets: die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, eine Nachweispflicht für Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag sowie steuerliche Vergünstigungen für Abfindungen bei schnellen Jobwechseln. Für Gutverdiener ab 177.450 Euro Jahresgehalt ist ein erweiterter Auflösungsanspruch im Kündigungsrecht geplant.

EU AI Act: Neue Pflichten ab August

Doch nicht nur nationale Reformen fordern die Gremien. Der EU AI Act verlangt bereits seit Februar 2025 KI-Kompetenz von Betriebsräten. Ab August kommen weitere Vorgaben hinzu.

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Branchenexperten rechnen damit, dass sich bis 2030 ein erheblicher Teil der Kernkompetenzen am Arbeitsmarkt verändern wird.

Das Bundesfamilienministerium hat am 22. Juli die Förderrichtlinie „Digitale Kompetenzen geringqualifizierter Beschäftigter im Arbeitsprozess stärken“ (DiKAp) veröffentlicht. Unternehmen und Bildungsträger können bis zum 30. September Projektskizzen einreichen.

Zur Unterstützung erschien heute eine neue Fachbroschüre. Sie liefert Methoden zur Analyse von Mensch, Technik und Organisation für ein soziotechnisches Lastenheft bei KI-Projekten.

Aktuelle Verfahren und Schulungsbedarf

Ein Fall vor dem Arbeitsgericht Ravensburg zeigt, wie konfliktreich die Mitbestimmung derzeit ist. Am 28. Juli findet dort eine Anhörung im Amtsenthebungsverfahren gegen den ZF-Gesamtbetriebsratschef Achim Dietrich statt. Vorwürfe: Blockadehaltung und Betriebsratsmissbrauch im Zusammenhang mit geplanten Streichungen übertariflicher Zulagen zur Jahresmitte 2027.

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Auch das Bundesarbeitsgericht wird wichtige Entscheidungen treffen. Am 5. August geht es um die Weiterleitung von Krankmeldungen durch die Schwerbehindertenvertretung und um Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit.

In der Praxis gewinnen spezialisierte Schulungen an Bedeutung. Das Kunststoff-Zentrum SKZ wurde heute erneut nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert – Voraussetzung für förderfähige Weiterbildungen.

Für September sind neue Schulungen zu den Pflichten nach dem NIS-2-Umsetzungsgesetz geplant. Sie thematisieren Haftungsrisiken und Meldepflichten im IT-Sicherheitsbereich.

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet ab September zudem kombinierte Online- und Präsenzseminare zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten an. Der Bedarf an qualifiziertem Personal in technischen Bereichen steigt kontinuierlich.

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