Mitbestimmung: 40 Prozent der Großunternehmen ignorieren gesetzliche Vorgaben
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 21:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rund 40 Prozent der betroffenen Großunternehmen ignorieren oder umgehen die gesetzlichen Vorgaben zur paritätischen Aufsichtsratsbesetzung. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (IMU) zum 50. Jahrestag des Mitbestimmungsgesetzes. Über 2,4 Millionen Beschäftigte sind von diesen Umgehungsstrategien betroffen.
Unternehmen nutzen Schlupflöcher
Die Methoden sind vielfältig. Einige Konzerne wie Rossmann, IKEA, Alnatura, Burger King, Ferrero und Microsoft Deutschland würden die Regeln laut Analyse weitgehend ignorieren. Andere setzen auf spezifische Rechtsformen, um die Mitbestimmung auszuhebeln.
Besonders beliebt: die Europäische Gesellschaft (SE) oder Stiftungsmodelle. Damit umgehen Firmen wie Vonovia, Zalando, Tesla, Sixt, BioNTech, Aldi und Lidl die Anwendung des deutschen Mitbestimmungsgesetzes.
„Diese Schlupflöcher schwächen die industrielle Demokratie in Deutschland“, sagt IMU-Direktor Daniel Hay. Er fordert den Gesetzgeber auf, die Lücken zu schließen.
Tarifbindung sinkt weiter
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Die Debatte fällt in eine Zeit, in der auch andere Säulen der Arbeitsbeziehungen wackeln. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lag die Tarifabdeckung 2024 bei nur noch 49 Prozent.
Das Bundeskabinett beschloss deshalb am 22. Juli 2026 einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen. Die Reaktionen sind gespalten: Arbeitnehmervertreter fordern mehr Rechte, Branchenverbände wie Südwesttextil warnen vor Eingriffen in die Tarifautonomie.
BAG verschärft Regeln für Betriebsräte
Auch auf betrieblicher Ebene steigen die Anforderungen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte am 27. Januar 2026: Betriebsvereinbarungen sind nur wirksam, wenn ein ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss vorliegt. Eine bloße Rechtsscheinvollmacht des Vorsitzenden reicht nicht.
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Im konkreten Fall führte ein Formfehler zur Unwirksamkeit einer Vereinbarung – ein Kläger bekam dadurch eine deutlich höhere Betriebsrente. Juristen raten Unternehmen und Betriebsräten, bestehende Vereinbarungen durch formgerechte Neuabschlüsse abzusichern.
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