Mitbestimmung: 3,18 Millionen Beschäftigte ohne Aufsichtsratssitz
Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 17:18 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSEin wachsender Anteil deutscher Großunternehmen entzieht sich der paritätischen Mitbestimmung. Nach neuen Zahlen des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung wird mindestens 3,18 Millionen Beschäftigten in rund 500 Unternehmen die gleichberechtigte Vertretung im Aufsichtsrat vorenthalten.
Damit stieg die Zahl der betroffenen Beschäftigten seit 2022 um etwa 700.000. Das I.M.U. registrierte nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr einen Höchststand.
Nur noch knapp 57 Prozent mit paritätischem Aufsichtsrat
Das Mitbestimmungsgesetz schreibt für Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten grundsätzlich einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat vor. Anteilseigner und Beschäftigte stellen dabei jeweils die Hälfte der Mitglieder. Für bestimmte Unternehmen, etwa aus dem Medienbereich, gelten Ausnahmen.
Von den Großunternehmen, für die keine Ausnahmen gelten, verfügten 2025 laut I.M.U. nur noch knapp 57 Prozent über einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat. 2022 waren es rund 60 Prozent, 2019 noch gut 67 Prozent.
I.M.U. sieht legale Umgehungswege
„In deutschen Großunternehmen wird den Beschäftigten immer häufiger die Mitbestimmung vorenthalten“, sagte Sebastian Sick, Unternehmensrechtsexperte beim I.M.U., der Süddeutschen Zeitung. Höchstwahrscheinlich sei der Anteil der Großunternehmen, in denen die Mitbestimmung im Aufsichtsrat gelebt werde, so niedrig wie nie seit Inkrafttreten des Mitbestimmungsgesetzes 1976.
Nach Einschätzung des Instituts nutzen Großunternehmen zunehmend legale Wege, um die Mitbestimmung zu umgehen. Sick verwies darauf, dass dadurch immer mehr Beschäftigte die Möglichkeit verlieren, ihre Interessen über Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat einzubringen.
Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 verpflichtet Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten grundsätzlich dazu, ihren Aufsichtsrat zu gleichen Teilen mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zu besetzen. Die Regelung soll Beschäftigten Einfluss auf strategische Entscheidungen geben, etwa bei Investitionen, Standortfragen und größeren Umstrukturierungen. Der Vorsitz des Aufsichtsrats verfügt allerdings über ein Zweitstimmrecht, falls es bei einer Abstimmung zu einem Patt kommt.
Die vom I.M.U. genannten Zahlen markieren deshalb nicht nur einen Rückgang formaler Sitze im Aufsichtsrat. Sie betreffen den Zugang von Millionen Beschäftigten zu einem institutionellen Beteiligungsrecht, das in Deutschland als Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft gilt. Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte Unternehmen aus dem Medienbereich. Daneben können Konzernstrukturen und rechtliche Veränderungen dazu führen, dass Beschäftigte in einzelnen Gesellschaften nicht unter dieselben Mitbestimmungsregeln fallen wie im Gesamtkonzern.
Folgen für Beschäftigte und Unternehmen
Sinkt der Anteil paritätisch besetzter Aufsichtsräte, verlagert sich die Kontrolle über Unternehmensentscheidungen stärker auf die Anteilseignerseite. Für Beschäftigte kann das die frühzeitige Einflussnahme bei Stellenabbau, Verlagerungen oder Fusionen erschweren. Für Unternehmen bleibt die Mitbestimmung zugleich ein Faktor der Governance: Arbeitnehmervertreter bringen Kenntnisse über Belegschaft, Abläufe und langfristige Folgen von Entscheidungen ein.
Die Entwicklung dürfte damit sowohl arbeitsrechtliche als auch politische Bedeutung behalten. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die gesetzlichen Schwellen und Ausnahmen noch zu international organisierten Konzernen passen oder ob dadurch der Anwendungsbereich der paritätischen Mitbestimmung schrittweise kleiner wird.
