MiSpeL-Regeln beschlossen: Bundesnetzagentur öffnet Stromspeichern den Markt
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 16:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesnetzagentur hat die MiSpeL-Regelungen zur Marktintegration von Stromspeichern und bidirektionalen Ladepunkten beschlossen. Wie Medien am 1. Oktober 2026 berichteten, ermöglicht der regulatorische Rahmen Speichern künftig, Strom aus dem öffentlichen Netz aufzunehmen und später wieder einzuspeisen, ohne dass dabei der Anspruch auf die EEG-Förderung für zwischengespeicherten erneuerbaren Strom verloren geht. Für den zurückgespeisten Netzstrom sieht die Beschlusskammer zudem eine Saldierung von Umlagen und Netzentgelten vor.
Differenzierte Modelle für Erfassung und Abrechnung
Das Regelwerk unterscheidet im Wesentlichen zwischen zwei Verfahren. Die sogenannte Abgrenzungsoption steht grundsätzlich für alle Anlagen zur Verfügung. Sie erfordert meist zwei Zähler, in bestimmten Konfigurationen genügt ein Messgerät. Stromerzeugung und -verbrauch werden dabei alle 15 Minuten separat erfasst.
Auch Haushalte ohne eigene Photovoltaikanlage können diesen Weg nutzen, sofern sie über einen intelligenten Zähler verfügen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist der Wechsel in die geförderte Direktvermarktung anstelle einer festen Einspeisevergütung.
Für kleinere Dachanlagen bis 30 Kilowatt existiert eine vereinfachte Pauschaloption, die in der Regel mit einem einzigen Zähler auskommt. Hierbei wird die förderfähige Einspeisung pauschal auf bis zu 500 Kilowattstunden je Kilowattpeak und Kalenderjahr begrenzt; bei einer Anlage mit 10 Kilowattpeak entspricht dies höchstens 5.000 Kilowattstunden.
Im Vergleich zu früheren Entwürfen senkte die Behörde den Sicherheitsfaktor von 0,5 auf 0,2 ab, womit zunächst bis zu 500 Kilowattstunden eingespeister Strom als förderfähiger Solarstrom anerkannt werden. Diese Pauschalregelung steht allerdings noch unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Union.
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Vorgaben für bidirektionale Elektrofahrzeuge
Der finale Arbeitsstand der Bundesnetzagentur umfasst mehr als 200 Seiten und enthält nach Kritik aus der Energie- und Automobilwirtschaft drei zentrale Anpassungen. Unter anderem werden bidirektional ladefähige Elektrofahrzeuge flexibler behandelt: Sie können an beliebigen geeigneten Ladepunkten in den Markt integriert werden, ohne dass zusätzliche Zähler in den Fahrzeugen selbst installiert werden müssen.
Behördenchef Klaus Müller betonte, dass Ladepunkte von Elektroautos Stromspeichern überall dort gleichgestellt würden, wo dies technisch und regulatorisch möglich sei. Zugleich verwies er darauf, dass nun die Industrie am Zug sei, entsprechende Fahrzeuge, bidirektionale Ladeangebote und passende Wallboxen in den Markt einzuführen. Laut Angaben des ADAC unterstützt derzeit erst eine geringe Anzahl an Elektroautos das bidirektionale Laden.
Fristen und energiewirtschaftliche Dimension
Für die technische und prozessuale Umsetzung gewährt die Bundesnetzagentur den Netz- und Messstellenbetreibern eine Übergangsfrist bis Ende September 2027. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Anwendung der neuen Bestimmungen bereits mit Zustimmung der jeweiligen Betreiber zulässig.
Die energiewirtschaftliche Bedeutung flexibler Speicherkapazitäten gilt als erheblich. Nach Erhebungen der Battery-Charts der RWTH Aachen existieren in Deutschland bereits mehr als 2,7 Millionen Heimspeicher mit einer Kapazität von jeweils unter 30 Kilowattstunden.
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Zusammen erreichen sie eine Gesamtkapazität von 23,6 Gigawattstunden. Eine vollständige Entladung dieses Bestands entspräche rechnerisch dem Jahresverbrauch von gut 6.700 Haushalten bei einer Annahme von 3.500 Kilowattstunden pro Haushalt und Jahr.
Einer Untersuchung des Fraunhofer-Instituts zufolge stehen bei der Systemflexibilisierung rund 175 Milliarden Euro auf dem Spiel. Allein im Jahr 2040 könnten durch Vehicle-to-Grid-Lösungen bis zu 22 Milliarden Euro an Systemkosten vermieden werden.
