MiSpeL-Festlegung: Bundesnetzagentur erlaubt Netz- und Solarstrom im Speicher
Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 18:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesnetzagentur hat mit der MiSpeL-Festlegung unter dem Aktenzeichen 618-25-02 neue Vorgaben für den Betrieb von Stromspeichern beschlossen. Durch die Entscheidung dürfen Speicher sowie bidirektionale Ladepunkte künftig Netzstrom und erneuerbaren Strom gemeinsam nutzen, ohne dass der eingespeiste Solarstrom seine EEG-Förderfähigkeit verliert.
Zudem sieht die Regulierungsbehörde für Strom, der zuvor aus dem Netz bezogen und später wieder eingespeist wird, eine Saldierung mit geringeren Umlagen und Netzentgelten vor.
Zum 1. Oktober 2026 stellte die Behörde klar, dass die Neuregelungen auch für ungeförderte Anlagen sowie für Speicher ohne eigene Erzeugung gelten. Die Veröffentlichung der Festlegung im Amtsblatt ist für den 7. Oktober 2026 terminiert.
Zwei Abrechnungswege für Anlagenbetreiber
Für den praktischen Betrieb definiert die Bundesnetzagentur zwei verschiedene Modelle:
- Abgrenzungsoption: Dieser Weg steht grundsätzlich allen Anlagenbetreibern offen. In den meisten Fällen erfordert er den Einsatz von zwei Zählern, in bestimmten Konstellationen genügt jedoch ein Zähler.
- Pauschaloption: Diese Variante richtet sich an Haushalte mit Photovoltaikanlagen bis 30 kW beziehungsweise 30 kWp Leistung und setzt grundsätzlich nur einen Zähler voraus. Für die Pauschaloption steht allerdings noch eine EU-beihilferechtliche Genehmigung aus. Sie soll ab dem Monat nach der Genehmigung in Kraft treten.
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Übergangsfristen und technische Voraussetzungen
Für die technische und prozessuale Umsetzung durch die Netz- und Messstellenbetreiber räumt die Bundesnetzagentur eine Frist bis Ende September 2027 ein. Laut Behördenvorgaben vom 1. Oktober 2026 sollen die Netzbetreiber die Regeln innerhalb von 12 Monaten umsetzen. Eine frühere Anwendung der Neuregelungen vor Ablauf der Fristen ist nur mit Zustimmung der jeweiligen Betreiber möglich.
Die Relevanz der flexibleren Nutzung spiegelt sich in aktuellen Bestandsdaten wider. Nach Angaben des Datenportals Battery-Charts der RWTH Aachen gibt es in Deutschland mehr als 2,7 Millionen Heimspeicher mit einer Kapazität von jeweils unter 30 kWh, die zusammen auf eine Speicherkapazität von 23,6 GWh kommen.
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Eine vollständige Entladung dieses Bestands entspricht dem Jahresverbrauch von gut 6.700 Haushalten, wenn ein durchschnittlicher Verbrauch von 3.500 kWh pro Haushalt zugrunde gelegt wird.
Beim Einsatz von Elektrofahrzeugen als mobile Speicher bestehen unterdessen noch technische Grenzen auf der Fahrzeugseite. Nach Angaben des ADAC unterstützen derzeit nur wenige Elektroautos die Rückspeisung ins Netz oder Haus.
