Minijobs: Rückgängigmachung der Rentenbefreiung ab Juli möglich
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 22:10 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber ihre Entscheidung zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig rückgängig machen. Bisher war die Wahl für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses bindend. Arbeitnehmer mit einem Verdienst von bis zu 603 Euro monatlich können jetzt in die gesetzliche Rentenversicherung zurückkehren.
Die neue Regelung betrifft eine wachsende Zahl von Beschäftigten, denn die Verdienstgrenze für Minijobs wurde 2026 auf 603 Euro angehoben. Wer einzahlt, bekommt zwar etwas weniger Netto vom Brutto. Dafür sichert er sich Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und eine höhere Altersrente.
Kommission empfiehlt Ende des Steuer-Sonderstatus
Hintergrund der Debatte ist ein Bericht der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026. Das Gremium hat 33 Empfehlungen zur Zukunft des Sozialsystems vorgelegt. Ein Kernvorschlag: den Sonderstatus von Minijobs weitgehend abschaffen. Künftig sollen diese Stellen in die reguläre Sozialversicherungspflicht einbezogen werden. Ausnahmen sind nur für Schüler und Studierende vorgesehen.
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Die Kommission empfiehlt zudem, den Pauschalsteuersatz für Arbeitgeber von zwei auf fünf Prozent anzuheben. Laut IAB-Experte Walwei würde das die Arbeitgeberkosten bei einem vollen Minijob um etwa 18 Euro pro Monat steigern. Der Staat könnte mit Mehreinnahmen zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro rechnen. Fraglich bleibt, ob damit strukturelle Probleme wie die mangelnde Brückenfunktion von Minijobs in Vollzeitstellen gelöst werden.
Wirtschaft schlägt Alarm – besonders die Gastro
Die Pläne stoßen auf scharfe Kritik. In einem Brandbrief an Arbeitsministerin Bas und Gesundheitsministerin Warken warnen der Handelsverband Deutschland und der Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) vor den Folgen. Eine Verteuerung der Minijobs gefährde die Flexibilität vieler Betriebe.
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Besonders die Gastronomie sieht sich bedroht. Laut DEHOGA ist etwa die Hälfte der rund 2,2 Millionen Beschäftigten im Gastgewerbe auf Minijob-Basis angestellt. Eine Reform könnte in Branchen wie Einzelhandel, Landwirtschaft und Gastronomie zu strukturellen Verwerfungen führen.
Politischer Widerstand – Söder gegen Abschaffung
Auch aus der Politik kommt Gegenwind. CSU-Chef Markus Söder sprach sich deutlich für den Erhalt des Modells aus. Viele Wirtschaftsbereiche seien auf diese Beschäftigungsform angewiesen. Stattdessen forderte er den Einstieg in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge. Bundeskanzler Merz erklärte, eine komplette Abschaffung der Minijobs sei derzeit nicht geplant.
Das Reformpaket soll nach der parlamentischen Sommerpause 2026 im Bundestag beraten werden. Frühestens Anfang 2027 könnte es in Kraft treten. Neben den Minijobs stehen auch eine Verkürzung der Antragsfristen für Krankengeld und Neuregelungen bei der Erwerbsminderungsrente auf der Agenda.
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